Operation Manual

Anweisungen für den Benutzer
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7. GEFRIEREN VON LEBENSMITTELN
Für die richtige Aufbewahrung und das richtige Gefrieren der Lebensmittel wird empfohlen, Obst und
Gemüse in Portionen von höchstens 1 kg zu verpacken, sowie Fleisch und Fisch bis zu max. 2 kg.
Kleinere Lebensmittelpackungen gefrieren schneller und ermöglichen dadurch eine bessere
Beibehaltung der Nährwerteigenschaften und des Geschmacks auch nach dem Auftauen und der
Zubereitung. Verwenden Sie zum Einfrieren nur die entsprechenden Beutel, Aluminium- oder
Polyethylenfolie für Lebensmittel sowie Behälter. Verwenden Sie keine Papier- oder Zellophanbeutel,
die nicht lebensmittelecht sind, bzw. Beutel zum Einkaufen oder Einfrieren, die bereits verwendet
wurden. Verpacken Sie die Lebensmittel hermetisch und versuchen Sie, die Luft vollständig abzulassen.
Sollten Beutel verwendet werden, müssen diese mit den zugehörigen Gummiringen und mit Kunststoff
übderzogenen Drähten verschlossen werden. Kühlen Sie warme Lebensmittel immer vor dem Einführen
in den Tiefkühlschrank auf Raumtemperatur ab und vermeiden Sie, dass bereits gefrorene Lebensmittel
mit zu gefrierenden, frischen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Geben Sie auf den Verpackungen
immer das Gefrierdatum, die Menge sowie das Produkt an und prüfen Sie, ob die Lebensmittel frisch
und unversehrt sind. Die maximale Menge frischer Lebensmittel, die im Zeitraum von 24 Stunden
eingefroren werden kann, ist auf dem Kennschild angegeben. Überschreiten Sie die angegebene
Menge nicht: dies hat einen negativen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Tiefkühlschranks und die
Konservierung der bereits darin befindlichen, gefrorenen Lebensmittel.
Die Lebensmittel müssen frisch, reif und von bester Qualität sein. Frisches Obst und Gemüse muss
soweit möglich, sofort nach der Ernte gefroren werden, damit die Nährstoffe, die Struktur, die
Konsistens, die Farbe und der Geschmack erhalten bleiben.
Es ist vorzuziehen, Fleisch und Wild vor dem Einfrieren ausreichend lange abhängen zu lassen.
Verbrauchen Sie vollkommen oder teilweise aufgetaute Lebensmittel unverzüglich. Gefrieren Sie sie
nicht erneut, ausgenommen das aufgetaute Lebensmittel wird zur Zubereitung eines Fertiggerichtes
verwendet. Nach dem Garen kann das aufgetaute Lebensmittel erneut gefroren werden.
Gefrieren Sie keine teilweise aufgetauten Lebensmittel erneut, sondern verbrauchen Sie sie innerhalb
von 24 Stunden.
Verringern Sie Temperaturschwankungen auf ein Minimum.
Beachten Sie das Haltbarkeitsdatum auf der Verpackung.
7.1 Aufbewahrung von tiefgefrorenen Lebensmitteln
Achten Sie beim Kauf der tiefgefrorenen Lebensmittel immer darauf, dass die Verpackung nicht beschädigt
ist, das Haltbarkeitsdatum des Produktes nicht überschritten wurde und das Thermometer des
Tiefkühlschranks, in dem sie sich zum Verkauf befinden, keine Temperatur von mehr als –18°C anzeigt.
Beachten Sie außerdem die Angaben zu Temperatur, Haltbarkeitsdauer und Verbrauchsweise, die vom
Hersteller gemacht werden. Außerdem wird empfohlen, die erworbenen Lebensmittel mit entsprechenden
Thermobehältern beim Transport zu schützen, um ein Auftauen auszuschließen. Ein Anstieg der
Temperatur kann die Haltbarkeitsdauer verringern und ihre Qualität beeinträchtigen.
Kaufen Sie keine tiefgefrorenen Produkte, die stark von Reif bedeckt sind: sie könnten bereits aufgetaut
worden sein.
Wichtig
Beachten Sie für die Monate der Haltbarkeit frischer, tiefgefrorener Lebensmittel die
nachfolgende Tabelle. Alle angegebenen Leistungen beziehen sich ausgenommen der
Einschaltzeit auf den Betrieb des Produktes ohne eutektische Elemente.