Certifications 2

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
• Richtlinie 75/324/EWG über Aerosolpackungen
Einstufung des Gases/Aerosols Extrem entzündbar
Kennzeichnung Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie an-
deren Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch
Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr
als 50 °C aussetzen
Nationale Vorschriften (Deutschland)
• Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Wassergefährdungsklasse (WGK): nwg (nicht wassergefährdend)
• Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Deutschland)
Nummer Stoffgruppe Klasse Konz. Massen-
strom
Massenkon-
zentration
Hinweis
5.2.5 organische Stoffe ≥ 25 Gew.-
%
0,5
kg
/
h
50
mg
/
3)
Hinweis
3) Der Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³ darf, jeweils angegeben als Gesamtkohlenstoff, insge-
samt nicht überschritten werden (ausgenommen staubförmige organische Stoffe)
• Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) (Deutschland)
Lagerklasse (LGK): 2 B (Aerosolpackungen und Feuerzeuge)
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
16.1 Vorgenommene Änderungen (überarbeitetes Sicherheitsdatenblatt)
Abschnitt Ehemaliger Eintrag (Text/Wert) Aktueller Eintrag (Text/Wert)
Sicher-
heitsre-
levant
2.2 Sicherheitshinweise - Reaktion:
Änderung in der Auflistung (Tabelle)
ja
2.2 Sicherheitshinweise - Lagerung:
Änderung in der Auflistung (Tabelle)
ja
2.3 Sonstige Gefahren:
Kontakt mit dem Produkt kann Verbrennungen
und/oder Erfrierungen verursachen.
Sonstige Gefahren:
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
ja
8.2 • Handschutz:
Möglichst Baumwollunterziehhandschuhe tragen.
• Handschutz:
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Vor Ge-
brauch auf Dichtheit/Undurchlässigkeit überprüfen.
Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit
der oben genannten Schutzhandschuhe für speziel-
le Anwendungen mit dem Handschuhhersteller ab-
zuklären.
ja
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Wundmed Kühlspray / 100ml
Nummer der Fassung: GHS 1.1 Datum der Erstellung: 2018-04-05
Deutschland Seite 10 / 13