Datasheet

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Version: 1.4 Druckdatum: 16.01.2009 überarbeitet am: 12.02.2010 Seite 3 von 5
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Gestellschutzbrille und Schutzhandschuhe (sogenannte Einweghandschuhe) werden empfohlen. Eine
eingehende Prüfung muss vom Anwender durchgeführt werden.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in Wasser oder Grundwasser gelangen lassen.
6.3 Verfahren zur Reinigung/ Aufnahme:
Mechanisch mit Spatel, Lappen etc. entfernen und entsorgen.
6.4 Zusätzliche Hinweise:
Keine besonderen Hinweise.
7. Handhabung und Lagerung
7.1 Handhabung:
Hinweise zum sicheren Umgang:
Schutzmaßnahmen:
Einatmen von Dämpfen, Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden.
Technische Maßnahmen:
Nicht in Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen
Spezifische Anforderungen oder Handhabungsregelungen:
Gebinde nicht offen stehen lassen
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Bei Anwendung von Flammenlöten kann Flussmittel brennen
7.2 Lagerung
Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich
Verpackungsmaterialien:
Dosen, Kartuschen
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Kühl und trocken in geschlossenen Originalbehältern lagern
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern
8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
8.1. Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen
Grundsätzlich ist bei sämtlichen Lötarbeitsplätzen ausreichende Be- bzw. Entlüftung vorzusehen.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
Inhaltsstoff ppm
mg/m³
Typ Kategorie Bemerkungen
Zinn CAS# 7440-31-5 2 Zeitgewichteter
Mittelwert.
EU-
2000/39/EC
TRGS 901 - Begründungen und
Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am
Arbeitsplatz.
Kupfer
CAS# 7440-50-8
0,1 Zeitgewichteter Mittelwert. MAK
(Deutschland)
Biologischer Grenzwert:
Silber CAS# 7440-22-4 0,1 Zeitgewichteter Mittelwert. MAK
(Deutschland)
TRGS 901 - Begründungen und
Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am
Arbeitsplatz.
0,1 Arbeitsplatzgrenzwert (AGW). 8 (II) TRGS 900
Kurzzeitexpositions-Einstufung. Kategorie II:
Resorptiv
wirksame Stoffe.
TRGS 900