Datasheet

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Version: 1.4 Druckdatum: 16.01.2009 überarbeitet am: 12.02.2010 Seite 4 von 5
8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz: nicht erforderlich, gute Ventilation vorsehen
Handschutz: Die Benutzung sogenannter Einweghandschuhe wird empfohlen
Die Benutzung chemikalienresistenter Handschuhe, wie z. B. aus Nitrilgummi, wird empfohlen. Bitte
beachten Sie, dass die Verwendbarkeit chemikalienresistenter Handschuhe aufgrund zahlreicher
Einflussfaktoren (wie z.B. Temperatur) deutlich verkürzt sein kann. Entsprechende Evaluierung des
Risikopotenzials sollte von den Benutzern durchgeführt werden. Bei sichtbaren Rissen oder
Anzeichen von Verschleiß sollten die Handschuhe ausgetauscht werden.
Augenschutz: Gestellschutzbrille tragen
Körperschutz: nicht erforderlich
8.2.2 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:
nicht bestimmt
8.2.3 Begrenzung und Überwachung der Exposition des Endverbrauchers durch Freisetzung von
Stoffen aus Erzeugnissen:
nicht bestimmt
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Form : pastös
9.2 Farbe : metallisch grau
9.3 Geruch : spezifisch, sehr schwach
9.4 Schmelzpunkt : Harz >80°C, Metall 217 - 230° C
9.5 Siedepunkt : n.a.
9.6 Flammpunkt : n.a.
9.7 Entzündlichkeit : mit Flamme entzündbar
9.8 Explosionsgefahr : n.a.
9.9 Dampfdruck : n.a.
9.10 Dichte : >3
9.11 Löslichkeit in Wasser : n.a.
9.12 pH-Wert : n.a.(Flux 4-6)
9.13 Viskosität : 400 - 1000 Pas
9.14 Lösungsmitteltrennprüfung : n.a.
9.15 Lösungsmittelgehalt : 4-6%/Gew.
10. Stabilität und Reaktivität
10.1 Gefährliche Reaktionen: n.a.
10.2 Zu vermeidende Stoffe:
Das Produkt ist unter normalen Bedingungen stabil
10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Kann beim Verbrennen Kohlenmonoxide, Kohlendioxide oder andere giftige Dämpfe erzeugen. Beim
Löten mit offener Flamme kann sich das Flußmittel entzünden und brennen. Bei hohen Temperaturen
können Metalldämpfe frei werden.
11. Toxikologische Angaben
Metallisches Zinn und Silber werden allgemein als ungiftig angesehen. Schwache Wassergefährdung
durch Kupfer. Selbsteinstufung.
12. Umweltbezogne Angaben
Die Bestandteile der Lotpaste ohne Metall sind biologisch leicht abbaubar
13. Hinweise zur Entsorgung
Blei oder bleihaltige Produkte sind Sondermüll und nach nationalen und örtlichen Vorschriften zu
entsorgen Abfallschlüsselnummer nach AVV für Lotpastenreste in Verpackungen:
12 01 04 Verpackungen
Abfallschlüsselnummer nach AVV für Lotpastenreste
12 01 04 Abfälle von Lötmitteln
Größere Mengen können eventuell dem Metallrecycling zugeführt werden.