Safety Data Sheet Article 23505609

SICHERHEITSDATENBLATT
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Produktname : Star brite Heavy Duty Cleaner Wax Seite 8/10
Ausgabedatum : 30-11-2015 Ersetzt Ausgabe von : 11-10-2013
INFO CARE SDB
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Bioakkumulationspotential : Enthalt bioakkumulierende Stoffe.
12.4. Mobilität im Boden
Mobilität : Falls das Produkt ins Erdreich eindringt, ist es äußerst mobil und kann das Grundwasser
verunreinigen.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT/vPvB Bewertung : Enthält keine PBT- oder vPvB-Stoffen in Konzentrationen über 0,1%.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Übrige Informationen : Nicht anwendbar.
Ökotoxikologische Informationen:
Chemische Bezeichnung Eigenschaft Methode Versuchstier
Kerosin (Erdöl) LC50 (Fisch) > 1 mg/l -----
IC50 (Algen) > 1 mg/l -----
EC50 (Wasserfloh) 1,4 mg/l OECD 202 -----
NOEC (Wasserfloh) -
acut
0,3 mg/l OECD 202 Daphnia magna
NOEC (Wasserfloh) -
chronisch
0,48 mg/l.d OECD 211 Daphnia magna
Nationalen
Rechtsvorschriften
: Verwaltungsvorschrift wassergefährende Stoffe, WGK
WGK Klasse : 1
Gehalt abgabepflichtigen
VOC (Schweiz)
: 210 g/l
ABSCHNITT 13 HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Produktrückstände : Vollständig entleerte Verpackungen nicht zusammen mit Hausmüll beseitigen. Verpackungen sind
einer Verwertung zuzuführen. Behandeln Sie Produktrückstände und nicht entleerte Verpackungen
als gefährlichen Abfall.
Ergänzende Warnungen : Rückstände können eine Explosionsgefahr darstellen. Ungereinigte Behälter nicht durchlöchern,
zerschneiden oder schweißen.
Europäische Abfallkatalog : Gefährlicher Abfall gemäß Richtlinie 91/689/EWG unter Angabe von einem Abfallschlüsselnummer
gemäß Entscheidung 2000/532/EG an einer zugelassenen Entsorgungsstelle zuführen.
VeVa-Code : 20 01 29 S
Lokale Gesetzgebung : Die Entsorgung sollte entsprechend den regionalen, nationalen und lokalen Gesetzen und
Vorschriften erfolgen. Örtliche Vorschriften können strenger sein als regionale oder nationale
Erfordernisse und müssen eingehalten werden. Die Schweiz: Vollständig entleerte Verpackung mit
dem Siedlungsabfall entsorgen. Teilentleerte Behälter der Verkaufsstelle zurückgeben oder einer
Sammelstelle für Sonderabfälle übergeben.
ABSCHNITT 14 ANGABEN ZUM TRANSPORT *
14.1. UN-Nummer
UN nr. : Keine.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung