User manual

Technische Einzelheiten
n Jede Kennlinie ist definiert durch 2 bis 8 Stützstellen.
n Eine Stützstelle ist definiert durch die Ausgangsleistung P des
Wechselrichters (x-Achse) und die zugehörige Phasenverschie-
bung (y-Achse).
n Die Phasenverschiebung kann eingestellt werden im Bereich
von 0,95 (Übererregung) über 1,00 (keine Phasenverschiebung)
bis 0,95 (Untererregung).
n Die Art der Phasenverschiebung ist im Diagramm mit Pfeil-
symbolen dargestellt, die wie folgt definiert sind (Definition aus
Sicht des Wechselrichters):
Übererregung, induktiv
Untererregung, kapazitiv
n Die zur Auswahl stehenden 3 Kennlinien haben folgende Eigen-
schaften:
Standardkennlinie: vordefiniert gemäß Ländereinstellung
(Bsp. in Abb. links).
Kennlinie cos
φ = 1: vordefiniert mit cos φ = kon-
stant 1,00. Diese Kennlinie muss gewählt werden, wenn am
Gerät keine Blindleistungssteuerung erfolgen soll.
Kennlinie eingeben: Anzahl und x-/y-Werte der Stützstellen
sind einstellbar. Ausnahmen: Die erste Stützstelle liegt immer
bei x (P %) = 0 %, die letzte immer bei x (P %) = 100 %.
Alle Parameter
Unter diesem Menüpunkt können durch den Servicetechniker wei-
tere ENS-Parameter verändert werden.
3.4 Kühlung
Die interne Temperaturregelung verhindert überhöhte Betriebstemperaturen. Wenn seine Innentem-
peratur zu hoch ist, passt der Wechselrichter die Leistungsaufnahme aus den Solarmodulen automa-
tisch an, sodass Wärmeabgabe und Betriebstemperatur sinken.
Der Wechselrichter wird mit Kühlrippen an Vorder- und Rückseite durch Konvektion gekühlt. Inner-
halb des abgeschlossenen Gehäuses verteilt ein wartungsfreier Ventilator die Abwärme gleichmäßig
auf die Gehäuseoberfläche.
3.5
Netzüberwachung
Während des Einspeisens kontrolliert der Wechselrichter ständig die Netzparameter. Hält das Netz
die gesetzlichen Vorgaben nicht ein, schaltet der Wechselrichter automatisch ab. Sind die gesetzli-
chen Vorgaben wieder erfüllt, schaltet der Wechselrichter automatisch ein.
3.6 Datenkommunikation
Das Gerät besitzt folgende Kommunikations-Schnittstellen:
DE
747.431 | Z08 | 2014-01-31
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