Safety Data Sheet Article 15360020

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
SWING DECOR BORDÜRENKLEBER 250 g
Artikelnummer :
15360020
Version (Überarbeitung) :
2.0.0 (1.1.0)
Bearbeitungsdatum :
12.06.2017
Druckdatum :
12.06.2017
Seite : 3 / 7
( DE / D )
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für Rückhaltung
Mit inertem Aufsaugmittel aufnehmen und als besonders überwachungsbedürftigen Abfall entsorgen. Produkt nicht
eintrocknen lassen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Nahrungsmittel, Getränke und Futtermittel fernhalten.
Brandschutzmaßnahmen
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Behälter dicht geschlossen halten.
Zusammenlagerungshinweise
Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Lagerklasse (TRGS 510) :
12
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
Nicht im Freien lagern. Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen. Hinweise auf dem
Etikett beachten. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Sicherheitshinweise und Gebrauchsanweisung
auf dem Gebinde beachten.
Nicht aufbewahren bei Temperaturen unter :
Abkühlung unter 0°C vermeiden.
7.3
Spezifische Endanwendungen
Empfehlung
Technisches Merkblatt beachten.
Branchenlösungen
Produktcode :
GISBAU
-
GISCODE / Produkt
-
Code: entfällt
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP
-
Methode nach TRGS 900 ( D )
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
Errechneter RCP
-
Arbeitsplatzgrenzwert ( D )
Grenzwert :
nicht relevant
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Geeigneter Augenschutz
Augenschutz: nicht erforderlich.
Hautschutz
Handschutz
Handschutz ist nicht erforderlich
Körperschutz
Geschlossene Arbeitskleidung tragen. Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen.