User Manual

Abschnitt 11. Haftungsausschluss. SOFERN NICHT
AUSDRÜCKLICH OBEN ABGEGEBEN, LIEFERN
SYNOLOGY UND SEINE LIEFERANTEN DIE SOFTWARE
IN DER VORLIEGENDEN FORM UND MIT ALLEN
FEHLERN. SYNOLOGY UND SEINE LIEFERANTEN
LEHNEN HIERMIT ALLE WEITEREN GARANTIEN AB, OB
AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIERT ODER GESETZLICH
VORGESCHRIEBEN, INSBESONDERE DIE
STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER
MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK ODER GEBRAUCH, FÜR
ANSPRÜCHE UND NICHT-RECHTSVERLETZUNG DER
SOFTWARE OHNE EINSCHRÄNKUNG DER
VORSTEHENDEN GARANTIE. SYNOLOGY GARANTIERT
NICHT, DASS DIE SOFTWARE KEINE FEHLER, VIREN
ODER ANDERE MÄNGEL AUFWEIST.
Abschnitt 12. Haftungsausschluss bei bestimmten
Schäden. WEDER SYNOLOGY NOCH SEINE
FACHHÄNDLER SIND FÜR VERSEHENTLICHE, INDIREKTE,
KONKRETE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN
(EINSCHLIESSLICH SCHÄDEN ODER HAFTUNGEN (AUCH
AUS DATENVERLUST, INFORMATIONEN, ENTGANGENEM
GEWINN ODER UMSATZ U.Ä.) HAFTBAR, DIE DURCH DIE
NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER
SOFTWARE ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER
EULA-VEREINBARUNG HAFTBAR, WEDER
VERTRAGLICH, DURCH UNERLAUBTE HANDLUNGEN
(EINSCHLIESSLICH UNTERLASSUNG),
PRODUKTHAFTUNG ODER SONSTIGE TATBESTÄNDE,
AUCH, WENN SYNOLOGY ODER SEINE VERTRETER
ÜBER DIE EVENTUALITÄT SOLCHER SCHÄDEN
UNTERRICHTET WURDE.
Abschnitt 13. Haftungsbeschränkung. DIE HAFTUNG
SYNOLOGYS UND SEINER LIEFERANTEN AUS ODER IN
BEZUG AUF DIE VERWENDUNG ODER FALSCHE
VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER IN
VERBINDUNG MIT DIESER EULA ODER DER
SOFTWARE GILT NUR FÜR DEN TATSÄCHLICH VON
IHNEN FÜR DAS PRODUKT BEZAHLTEN BETRAG,
UNABHÄNGIG VON DER HÖHE DER SCHÄDEN, DIE SIE
AUSGELÖST HABEN UND UNABHÄNGIG VOM VERTRAG
ODER DER SCHULD (EINSCHLIESSLICH
FAHRLÄSSIGKEIT), HAFTBARKEIT ODER ANDEREN. Der
vorstehende Haftungsausschluss, der Ausschluss von
bestimmten Schäden und die Beschränkung der Haftung gilt
im größtmöglichen Rahmen, der durch das geltende Recht
zulässig ist. Die Gesetze in einigen Staaten/Gerichtsbarkeiten
gestatten den Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung
oder den Ausschluss oder die Beschränkung bestimmter
Schäden nicht. Im Fall, dass diese Gesetze für diese EULA
gelten, könnten die genannten Ausnahmen und
Beschränkungen sich möglicherweise nicht auf Sie
beziehen.
Abschnitt 14. Exportbeschränkungen. Sie erkennen
an, dass die Software der US-Exportbeschränkung unterliegt.
Sie verpflichten sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften
für die Software einzuhalten, insbesondere die der US
Export Administration Regulations.
Abschnitt 15. Lizenzrechte der US-Regierung. Jegliche
Software, die der US-Regierung zur Verfügung gestellt wird,
verfügt über kommerzielle Lizenzrechte und beschränkungen,
die in dieser EULA beschrieben sind. Durch die Installation,
das Kopieren oder Verwenden der Software erklärt sich die
US-Regierung damit einverstanden, dass die Software
kommerzielle Computersoftware oder kommerzielle
Computersoftware-Dokumentation im Sinne von FAR Part
12 ist.
Abschnitt 16. Beendigung. Unbeschadet aller
sonstigen Rechte kann Synology diese EULA beenden,
wenn Sie sich nicht an die darin enthaltenen Bedingungen
halten. In einem solchen Fall müssen Sie die Nutzung der
Software einstellen und alle Kopien der Software und alle
ihre Bestandteile vernichten.
Abschnitt 17. Abtretbarkeit. Sie können Ihre Rechte
aus dieser EULA nicht an Dritte übertragen oder abtreten.
Eine solche Übertragung oder Abtretung ist ein Verstoß
gegen die hier genannten Einschränkungen und somit
ungültig.
Abschnitt 18. Geltendes Recht. Sofern nicht ausdrücklich
durch örtliche Gesetze verboten, unterliegt diese EULA den
Gesetzen des Staates Washington in den USA, ohne
Rücksicht auf eventuelle Kollision von Grundsätzen, die das
Gegenteil regeln. Die UN-Konvention von 1980 zu Verträgen
für den internationalen Verkauf von Waren oder
Nachfolgende gelten nicht.
Abschnitt 19. Streitbeilegungsmöglichkeiten. Alle
Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche
aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie, der
Software oder den Dienstleistungen, die von Synology für die
Software oder die Beziehung zwischen Ihnen und Synology
bereitgestellt werden, wird ausschließlich durch ein
Schiedsverfahren nach dem geltenden Handelsrecht der
American Arbitration Association gelöst, wenn Sie sich in
den Vereinigten Staaten aufhalten und sofern nichts anderes
nachstehend bestimmt wurde. Das Schiedsverfahren wird
von einem einzigen Schiedsrichter durchgeführt und ist allein
auf den Disput zwischen Ihnen und Synology beschränkt.
Das Schiedsverfahren wird weder ganz noch teilweise mit
anderen Schiedsverfahren kombiniert, noch wird es als
Sammelklage durchgeführt. Das Schiedsverfahren soll durch
Einreichung der betreffenden Unterlagen, telefonisch, per
E-Mail oder durch persönliches Erscheinen in King County,
Washington stattfinden, je nachdem, was der Schiedsrichter
auf Antrag der Parteien entscheidet. Die gewinnende Partei
in einem US-amerikanischen Schiedsverfahren oder in
einem anderen Gerichtsverfahren erhält die Kosten,
Rechtsanwaltsgebühren in angemessener Höhe sowie
etwaige Schiedsgebühren von der Gegenpartei erstattet.
Jede Entscheidung eines Schiedsgerichts gilt als endgültig
und für beide Parteien verbindlich, und jedes zuständige
Gericht kann einen Richterspruch verkünden. Sie nehmen
zur Kenntnis, dass Sie in Abwesenheit dieser Bestimmung
das Recht haben, Dispute vor einem Gericht klären zu
lassen, insbesondere in Form einer Sammelklage, und dass
Sie ausdrücklich und wissentlich auf dieses Recht verzichten
und vereinbaren, jegliche Dispute in Form eines
verbindlichen Schiedsverfahrens entsprechend den
Bestimmungen dieses Abschnittes 19 zu lösen. Wenn Sie
Ihren Wohnsitz nicht innerhalb der Vereinigten Staaten
haben, werden alle in diesem Abschnitt beschriebenen
Dispute, Streitigkeiten oder Klagen einzig durch ein
Schiedsverfahren vor drei neutralen Schiedsrichtern und
gemäß der im R.O.C. Arbitration Law oder entsprechender
Verfahren geregelt. Das Schiedsverfahren findet statt in
Taipei, Taiwan, VR China, und wird in englischer oder, falls
beide Parteien damit einverstanden sind, in Mandarin
Chinesisch abgehalten. Der Schiedsspruch ist endgültig und
für beide Parteien verbindlich und kann von jedem
zuständigen Gericht in Kraft gesetzt werden. Nichts in diesem
Abschnitt hindert Synology an einem Unterlassungsanspruch
oder anderen Rechten und Rechtsmitteln, wie sie rechtlich
für tatsächliche oder drohende Verletzungen einer der
Bestimmungen dieser EULA in Bezug auf das geistige
Eigentum Synologys üblich sind.
Abschnitt 20. Anwaltshonorare. Bei einer Schlichtung,
Mediation oder anderen rechtlichen Schritten oder Verfahren
zur Durchsetzung der Rechte oder Rechtsmittel aus dieser
EULA ist die gewinnende Partei berechtigt, alle anfallenden
Kosten, zusätzlich zu allen weiteren Kosten, zu denen sie
möglicherweise berechtigt ist, so auch angemessene
Anwaltshonorare, in Rechnung zu stellen.
Abschnitt 21. Salvatorische Klausel. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser EULA von einem zuständigen Gericht