Operation Manual

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Gewährleistung.
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (Deutsche Telekom oder
Fachhändler), leistet für Material und Herstellung des
Telekommunikationsendgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der
Übergabe.
Dem Käufer steht im Mängelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu.
Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung
eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das
Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des
Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der
Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Schadensersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der
Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße
Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung,
sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen
nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von
Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen und wieder aufladbare
Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem
Telekommunikationsendgerät, können Sie sich während der üblichen
Geschäftszeiten an die Hotline 0180 5 1990 der Deutschen Telekom wenden.
Der Verbindungspreis beträgt 0,14 EUR je angefangene 60 Sekunden bei
einem Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom.
Anhang