Operation Manual

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3.10) Ein Email-Konto einrichten
Um ein Email-Konto einzurichten, wählen Sie "eMaiL" über das
Applikationsmenü aus und gehen anschließend wie folgt vor:
A) Tippen Sie auf das obere Eingabefeld und geben Sie eine gültige
Email-Adresse sowie das dazugehörige Passwort ein.
B) Tippen Sie auf "Weiter", um Ihre Eingabe zu bestätigen.
C) In den nächsten Schritten können Sie weitere Kontoeinstellungen
vornehmen. Sobald Sie das Konto nach Ihren Wünschen eingerichtet
haben, ist die Email-Applikation bereit für den Gebrauch.
3.11) Ein Email-Konto entfernen
Um ein Email-Konto wieder zu entfernen, wählen Sie "eMaiL" über das
Applikationsmenü aus und gehen anschließend wie folgt vor:
A) Tippen Sie oben rechts auf die drei untereinander stehenden Punkte
(Einstellungen) und wählen anschließend links das Feld mit dem Namen
Ihres Kontos aus.
B) Scrollen Sie nun im rechten Fenster ganz nach unten und tippen Sie
auf "konto entfernen".
C) Bestätigen Sie Ihre Wahl mit OK und das Konto wird gelöscht.
4) Eines der App Center verwenden
Tippen Sie auf der Startseite oder im Applikationsmenü auf das Icon, über
das Sie zu einem der App Center gelangen. Neben den Applikationen und
Widgets, die auf dem SurfTab® bereits vorinstalliert sind, können Sie dort
eine Vielzahl von zusätzlichen Programmen, Applikationen und Büchern
finden, mit denen Sie die Funktionen Ihres SurfTabs erweitern können.
Sollten Sie ein App Center zum ersten Mal benutzen, müssen Sie für
gewöhnlich die Benutzungsbestimmungen durchlesen und annehmen.
Danach können Sie das App Center nach Kategorien durchsuchen oder
einen Suchbegriff eingeben, um gezielt nach einer Applikation zu suchen.
4.1) Applikationen herunterladen und verwenden
A) Nachdem Sie eine Applikation ausgewählt haben, tippen Sie auf
"herunterLaDen", um die Applikation zu installieren.
B) Sobald die Applikation heruntergeladen und installiert wurde, befindet
sie sich im Applikationsmenü. Bedienen Sie die Applikation entweder
von dort aus oder fügen Sie sie Ihrem Startbildschirm hinzu
(siehe auch Abschnitt 3.5).