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07.04.2016 : Version: 22
Transportvorschriften über Batterien Seite 1/2
Folgende portable Zellen/Batterien:
Alkali-Mangan
Zink-Kohle
Zink-Luft
Silberoxid
die wir an unsere Kunden liefern, unterliegen nicht den Gefahrguttransportvorschriften, solange die folgenden Sondervorschriften eingehalten werden:
Lufttransport: IATA Dangerous Goods Regulations, 57. Ausgabe, Sondervorschrift A123
Dokumentiert durch Eintrag „Not restricted, as per Special Provision A123“ im Luftfrachtbrief (8.2.6 IATA-DGR)
Seetransport: IMDG Code 37. Amendment
Straßen/Schienentransport: ADR/RID 2015 (unterliegt nicht den Vorschriften des ADR/RID)
Alle diese Batterien sind sorgfältig verpackt und bieten dadurch einen geeigneten Schutz zur Verhütung von Kurzschlüssen.
Nickel-Metall-Hydrid
die wir an unsere Kunden liefern, unterliegen nicht den Gefahrguttransportvorschriften, solange die folgenden Sondervorschriften eingehalten werden:
Lufttransport: IATA Dangerous Goods Regulations, 57. Ausgabe, Sondervorschrift A123
Dokumentiert durch Eintrag „Not restricted, as per Special Provision A123“ im Luftfrachtbrief (8.2.6 IATA-DGR)
Seetransport (UN 3496): IMDG Code 37. Amendment, Sondervorschrift 117 / 963
Straßen/Schienentransport: ADR/RID 2015 (unterliegt nicht den Vorschriften des ADR/RID)
Alle diese Batterien sind sorgfältig verpackt und bieten dadurch einen geeigneten Schutz zur Verhütung von Kurzschlüssen
Lithium-Metall Batterien (UN3090)
die wir an unsere Kunden liefern, unterliegen nicht den Gefahrguttransportvorschriften, solange die folgenden Sondervorschriften eingehalten werden:
Seetransport: IMDG Code 37. Amendment, Sondervorschrift 188/230, Verpackungsanweisung 903
Straßen/Schienentransport: ADR/RID 2015 Sondervorschrift 188/230 sowie Verpackungsanweisung 903
Lufttransport: IATA Dangerous Goods Regulations, 57. Ausgabe, UN 3090 Verpackungsanweisung 968 Teile IA - IB und II
UN 3090 darf nur noch auf CARGO-Maschinen (CAO) geflogen werden. IATA-DGR 57. Ausgabe.
Weitere Informationen Tel +49 911 65372260 innerhalb USA: Tel +18004249300
Aufgrund der durchgeführten Tests sind die Vorgaben des UN Manual of Test and Criteria, Part III, sub-section 38.3 erfüllt.
Alle diese Batterien sind sorgfältig verpackt, markiert und bieten dadurch einen geeigneten Schutz zur Verhütung von Kurzschlüssen.
Die Versanddokumentation erfüllt die entsprechenden Vorgaben.
Lithium-Metall Batterien in Ausrüstungen (UN3091)
die wir an unsere Kunden liefern, unterliegen nicht den Gefahrguttransportvorschriften, solange die folgenden Sondervorschriften eingehalten werden:
Lufttransport: IATA Dangerous Goods Regulations, 57. Ausgabe, Verpackungsanweisung 970 Teil II
Seetransport: IMDG Code 37. Amendment, Sondervorschrift 188/230, Verpackungsanweisung 903
Straßen/Schienentransport: ADR/RID 2015, Sondervorschrift 188/230, Verpackungsanweisung 903
Weitere Informationen Tel +49 911 65372260 innerhalb USA: Tel +18004249300
Aufgrund der durchgeführten Tests sind die Vorgaben des UN Manual of Test and Criteria, Part III, sub-section 38.3 erfüllt.
Alle diese Batterien sind sorgfältig verpackt, markiert und bieten dadurch einen geeigneten Schutz zur Verhütung von Kurzschlüssen.
Die Versanddokumentation erfüllt die entsprechenden Vorgaben.

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