User Guide

iii
RoHS2-Konformitätserklärung
Dieses Produkt wurde gemäß den Anforderungen der EG-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung
der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS2-
Richtlinie) entworfen und hergestellt und hat sich als mit den maximalen Konzentrationswerten,
die der europäischen Ausschuss für die technische Anpassung (Technical Adaptation Committee;
TAC) festgelegt hat, wie folgt konform erwiesen:
Substanz
Vorgeschlagene maximale
Konzentration
Tatsächliche
Konzentration
Blei (Pb) 0,1% < 0,1%
Quecksilber (Hg) 0,1% < 0,1%
Cadmium (Cd) 0,01% < 0,01%
Sechswertiges Chrom (Cr
6+
) 0,1% < 0,1%
Polybromierte Biphenyle (PBB) 0,1% < 0,1%
Polybromierte Diphenylether (PBDE) 0,1% < 0,1%
Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) 0,1% < 0,1%
Benzylbutylphthalat (BBP) 0,1% < 0,1%
Dibutylphthalat (DBP) 0,1% < 0,1%
Diisobutylphthalat (DIBP) 0,1% < 0,1%
Manche Produktkomponenten sind im Anhang III der RoHS2-Richtlinie wie unten beschrieben
ausgenommen:
Beispiele von ausgenommenen Komponenten:
1. Quecksilber in Kaltkathodenlampen und Leuchtröhren mit externen Elektroden (CCFL und
EEFL) für spezielle Zwecke überschreitet nicht (pro Lampe):
(1) Geringe Länge (500 mm): maximal 3,5 mg pro Lampe.
(2) Mittlere Länge (500 mm und 1.500 mm): maximal 5 mg pro Lampe.
(3) Große Länge (1.500 mm): maximal 13 mg pro Lampe.
2. Blei im Glas von Kathodenstrahlröhren.
3. Blei im Glas der Leuchtröhren übersteigt nicht 0,2 % nach Gewicht.
4. Blei als Legierungselement in Aluminium mit bis zu 0,4 % Blei nach Gewicht.
5. Kupferlegierung mit bis zu 4 % Blei nach Gewicht.
6. Blei in Lötmetallen mit hoher Schmelztemperatur (d. h. Legierungen auf Bleibasis mit 85 %
nach Gewicht oder mehr Blei).
7. Elektrische und elektronische Komponenten mit Blei in Glas oder Keramik mit Ausnahme von
dielektrischer Keramik in Kondensatoren, z. B. piezoelektrischen Geräten, oder in Glas- oder
Keramik-Matrix-Verbindungen.