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RoHS2-Konformitätserklärung
Dieses Produkt wurde in Übereinsmmung mit der Richtlinie 2011/65/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung des Einsatzes
besmmter gefährlicher Stoe in Elektro- und Elektronikgeräte (RoHS2-Richtlinie)
entwickelt und hergestellt und gilt als mit den vom Ausschuss für die Anpassung der
Richtlinien an den technischen Fortschri festgelegten maximalen Konzentraonen
wie nachstehend gezeigt übereinsmmend:
Sto
Empfohlene maximale
Konzentraon
Tatsächliche
Konzentraon
Blei (Pb) 0,1% < 0,1%
Quecksilber (Hg) 0,1% < 0,1%
Cadmium (Cd) 0,01% < 0,01%
Sechswerges Chrom (Cr6⁺) 0,1% < 0,1%
Polybromierte Biphenyle (PBB) 0,1% < 0,1%
Polybromierte Diphenylether (PBDE) 0,1% < 0,1%
Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) 0,1% < 0,1%
Benzylbutylphthalat (BBP) 0,1% < 0,1%
Dibutylphthalat (DBP) 0,1% < 0,1%
Diisobutylphthalat (DIBP) 0,1% < 0,1%
Besmmte Komponenten des Produktes sind, wie oben erklärt, unter Anhang III
der RoHS2-Richtlinien wie nachstehend angegeben ausgenommen:
Kupferlegierung mit bis zu 4 Gewichtsprozent.
Blei in Lötmieln mit hohem Schmelzpunkt (z. B. bleibasierte Legierungen mit 85
Gewichtsprozent Blei oder mehr).
Elektrische und elektronische Komponenten mit Blei in Glas oder Keramik
mit Ausnahme anderer dielektrischer Keramik in Kondensatoren, z.
B. piezoelektronischen Geräten, oder in Glas- oder Keramik-Matrix-
Verbundwerkstoen.
Führen Sie die dielektrische Keramik in Kondensatoren für eine Nennspannung
von 125 V Wechselspannung oder 250 V Gleichspannung oder höher.
Europäische Union – Richtlinienkonformität
Das Gerät smmt mit den Anforderungen zur HF-Belastung der Richtlinie 2014/53/
EU, Empfehlung des Rates vom 16. April 2014 zur Begrenzung der Exposion der
Bevölkerung gegenüber elektromagneschen Feldern (0 bis 300 GHz) überein.
Dieses Gerät erfüllt die folgenden Konformitätsstandards: EN301489-1, EN301489-
17, EN62368-1, EN300328.
Hiermit erklären wir, dass dieses WLAN-Funkgerät mit den grundlegenden
Anforderungen und andere relevanten Besmmungen der Richtlinie 2014/53/EU
übereinsmmt.