Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH)
Druckdatum 24.07.2019
überarbeitet 24.07.2019 (D) Version 1.0
Schrauben-Sicherungslack
WEICON GmbH & Co. KG - Königsberger Straße 255 - D-48157 Münster / Germany Seite 11/13
Allgemeine Hinweise
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.
Das Produkt darf nicht in das Grundwasser oder in Oberflächengewässer gelangen.
Das Produkt darf weder in Gewässer noch in die Kanalisation beziehungsweise Kläranlagen gelangen.
Die Ökotoxische Wirkung des Produktes wurde nicht geprüft. Die Aussage hierzu wurde auf Grund von Angaben in der Literatur
gemacht.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Abfallschlüssel Abfallname
08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
08 01 12 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche
Stoffe verunreinigt sind
Mit Stern (*) markierte Abfälle gelten als gefährliche Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG über gefährliche Abfälle.
Empfehlung für das Produkt
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.
Als gefährlichen Abfall entsorgen.
Empfehlung für die Verpackung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
Allgemeine Hinweise
Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und
prozessspezifisch durchzuführen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID IMDG IATA-DGR
14.1. UN-Nummer
1263 1263 1263
14.2. Ordnungsgemäße UN-
Versandbezeichnung
FARBE (Xylene, Butanone,
Cyclohexanone)
PAINT (Xylene, Butanone,
Cyclohexanone)
Paint (Xylene, Butanone,
Cyclohexanone)
14.3.
Transportgefahrenklassen
33 3
14.4. Verpackungsgruppe
II II II
14.5. Umweltgefahren
Nein Nein Nein
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Es liegen keine Informationen vor.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
nicht anwendbar
Landtransport ADR/RID (GGVSEB)
Gefahrzettel 3
Tunnelbeschränkungscode D/E
Sondervorschriften 640D
Klassifizierungscode F1