Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 2015/830 Seite 2 von 6
Handelsname: Entfeuchter aus Calciumchlorid
Hersteller / Lieferant: Wenko-Wenselaar GmbH & Co. KG, Im Hülsenfeld 10, D- 40721 Hilden, Germany
Telefon: +49 – 2103-573-0, Ausstellungsdatum: 11.07.2017 Ersatz für das Datenblatt von: 07.11.2013
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1
Stoffe
Inhaltsstoffe:
Bezeichnung
CAS - Nr. Index - Nr. EG - Nr. REACH - Nr.
Gefahrenkodierung / H - Sätze
m% -
Bereich
Calciumchlorid
10043-52-4 017-013-00-2 233-140-8 01-2119494219-28-xxxx
Eye Irrit. 2; H319
92 - 95%
3.2
Gemische
n.a.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.1
Nach Einatmen:
Nach Einatmen der Brandgase, Zersetzungsprodukte oder Staub im Unglücksfall an die frische Luft gehen.
4.1.2
Nach Hautkontakt:
Mit warmem Wasser und Seife abwaschen.
4.1.3
Nach Augenkontakt:
Nach Augenkontakt, Kontaktlinsen entfernen.
Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern.
Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
4.1.4
Nach Verschlucken:
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Arzt konsultieren. Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verschlucken kann zu Effekten führen, wie: Übelkeit Magen-/Darmstörungen
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
5.1.1
Geeignete Löschmittel:
Trockenlöschmittel, CO
2
, Sprühwasser oder "Alkohol"-Schaum verwenden
5.1.2
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Keine.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
* Im Brandfall kann freigesetzt werden: Chlorwasserstoffgas, atembarer Staub.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
5.3.1
Besondere Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät anlegen. Dicht schließender Chemieschutzanzug.
5.3.2
Zusätzliche Hinweise:
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Siehe Kapitel 8.2.2
Staubbildung vermeiden.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Gewässer nicht verunreinigen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen. Staubbildung vermeiden.
Ist eine Wiederverwertung nicht möglich, unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Keine.