Information

Garantieerklärung
Liebe Kundin &
lieber Kunde,
wir gratulieren Ihnen zum Kauf einer Leuchte aus dem Hause WOFI. Sie haben damit
ein Produkt erworben, welches nach dem heutigen Stand der Technik hergestellt wurde.
Unsere Produkte unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle. Sollte dieses Produkt
wider Erwarten nicht einwandfrei sein, so beachten Sie bitte unsere Garantieerklärung.
WOFI bietet auf alle Leuchten, die nach dem 01.01.2013 von Verbrauchern gekauft wurden,
eine kostenlose 5-Jahres Garantie. Diese gilt ausschließlich für alle Produkte der Marke WOFI
und nicht für Produkte aus dem Werbe- & und Aktionssortiment ACTION. Für Produkte aus dem
ACTION Sortiment gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten.
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WOFI-Herstellergarantie für Leuchten
Garantieerklärung:
Die Firma WOFI LEUCHTEN Wortmann & Filz GmbH, Im Langel 6, 59872 Meschede-Freienohl
gewährt Verbrauchern neben und zusätzlich zu der Mängelhaftung des Verkäufers unter
den nachstehenden Voraussetzungen und in dem nachfolgend be schriebenen Umfang eine
Haltbarkeitsgarantie.
Als Hersteller garantiert WOFI zeitlich beschränkt die einwand freie Funktionstüchtig keit von
sachgemäß gebrauchten Leuchten aus dem Hause WOFI.
Verbraucher“ im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des
WOFI-Produktes ist und es nicht erworben hat, um es weiter zu verkaufen oder es im Rahmen
ihrer gewerblichen oder selbstständigen beru ichen Tätigkeit bei Dritten zu installieren. Erst-
Endverbraucher ist „der Verbraucher, der als erstes das Produkt erworben hat“ von WOFI, einem
Händler oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person, die das WOFI-Produkt im Rahmen
ihrer gewerblichen oder selbstständigen beru ichen Tätigkeit wieder verkauft oder installiert.
Voraussetzung der Herstellergarantie:
Die Garantieerklärung setzt voraus, dass der Verbraucher diese Garantieerklärung gegen über
WOFI-Leuchten schriftlich annimmt.
Dies erfolgt
a) durch Registrierung auf der WOFI-Homepage, abrufbar unter wo .de und
b) durch Vorlage des Original-Kassenzettels über den Erwerb der von der Garantiezusage
umfassten WOFI-Produkte und
c) durch Vorlage des WOFI-Produktes sowie des Nachweises, dass der Mangel in der
Funktionstüchtigkeit innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist. Dieser Nachweis kann
insbesondere durch Vorlage des Kaufbelegs geführt werden.
Garantieschutz:
Gültig für WOFI-Produkte, die Erst-Endverbraucher ab dem 01.01.2013 erworben haben
(maßgebend ist das Datum des Kaufbelegs).
WOFI garantiert Verbrauchern, dass WOFI-Leuchten frei von Material-, Herstellungs- und
Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum
Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu
diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben.
Die Garantie umfasst insbesondere die ordnungsgemäße Leuchtfunktion, Funktions tüchtigkeit
von elektronischen Bauteilen und Kabeln, Mangelfreiheit von Werkstoffen und deren Ober ächen,
insbesondere Kunststoff, Glas und Metall.