Security Datasheet

Wolf-Garten LupiGreen Langzeit
Sicherheitsdatenblatt
gemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878
11.10.2021 (Überarbeitungsdatum)
DE - de
2/9
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar
3.2. Gemische
Name
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Eisen(II)-sulfat, Monohydrat
CAS-Nr.: 17375-41-6
EG-Nr.: 231-753-5
EG Index-Nr.: 026-003-00-7
REACH-Nr: 01-2119513203-
57-xxxx
1 < 2,5
Acute Tox. 4 (Oral), H302 (ATE=319
mg/kg Körpergewicht)
Eye Irrit. 2, H319
Skin Irrit. 2, H315
Magnesiumoxid
Stoff mit nationalem Arbeitsplatzgrenzwert (DE)
CAS-Nr.: 1309-48-4
EG-Nr.: 215-171-9
1 < 2,5
Nicht eingestuft
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
In allen Zweifelsfällen oder bei anhaltendenden Symptomen, Arzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Haut mit viel Wasser abwaschen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. schmittel
Geeignete Löschmittel
:
Für Umgebungsbrände geeignete Löschmittel verwenden. Wassersprühstrahl.
Trockenschpulver. Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
:
Wasser im Vollstrahl.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
:
Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase. Stickoxide. Schwefeloxide. Eisenoxide.
Phosphoroxide.
5.3. Hinweiser die Brandbekämpfung
Schutz bei der Brandbekämpfung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluft-
unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
Sonstige Angaben
:
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen. Entsorgung muss
gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Notfallmaßnahmen
:
Verunreinigten Bereich ften.