Security Datasheet

Wolf-Garten LupiGreen Langzeit
Sicherheitsdatenblatt
gemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878
11.10.2021 (Überarbeitungsdatum)
DE - de
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6.1.2. Einsatzkfte
Schutzausrüstung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Weitere Angaben:
siehe Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstung".
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren
:
Mechanisch aufnehmen (aufwischen, aufkehren) und in geeigneten Behältern zur
Entsorgung sammeln.
Sonstige Angaben
:
Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise zum sicheren Umgang. Siehe Abschnitt 7. Persönliche Schutzkleidung verwenden, siehe Abschnitt 8. Weitere Angaben zur Entsorgung
siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
:
Für eine gute Beftung des Arbeitsplatzes sorgen. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Hygienemaßnahmen
:
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Handhabung des Produkts immer
die Hände waschen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerbedingungen
:
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. An einem trockenen Ort
aufbewahren. Vor Feuchtigkeit schützen.
Wärme- oder Zündquellen
:
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
Zusammenlagerungshinweise
:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
8.1.1 Nationale Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition und biologische Grenzwerte
Magnesiumoxid (1309-48-4)
Deutschland - Begrenzung der Exposition am Arbeitsplatz (TRGS 900)
Lokale Bezeichnung
Allgemeiner Staubgrenzwert - Alveolengängige/Einatembare Fraktion
AGW (OEL TWA) [1]
1,25 mg/(A)
10 mg/(E)
Anmerkung
AGS;DFG
8.1.2. Empfohlene Überwachungsverfahren
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.1.3. Freigesetzte Luftverunreinigungen
Keine weiteren Informationen verfügbar