Datasheet

GS Yuasa Battery Europe Ltd.
SICHERHEITSDATENBLATT
In Übereinstimmung mit REACH Verordnung EC No. 453/2010
Dokument:
SDS 01
Ausgabe Nr:
15
Ausstellungs
datum:
21/09/2018
Seite:
4 von 12
Ausdruck unterliegt keinem Änderungsdienst und dient nur als Referenz..
Selbstschutz
für den Ersthelfer
Augenschutz (Schutzbrille oder Gesichtsschutz), und geeignete Arbeitshandschuhe sind
erforderlich.
Bei Inhalationsgefahr kann eine Gesichtsmaske oder ein Atemschutzgerät erforderlich sein.
Gehäusematerial
Inhalation:
Das Material kann im Feuer unter Freigabe von giftigem Rauch und Bildung von
Zersetzungsprodukten brennen.
Beruhigen Sie die Person nach Inhalation von Zerfallprodukten, und bringen Sie sie an die
frische Luft. Konsultieren Sie einen Arzt. Wurden große Mengen inhaliert, bringen Sie die
Person ins Krankenhaus.
Hinweise für den Arzt: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen),
kein spezifisches Antidot bekannt.
Nach
Verschlucken:
Spülen Sie den Mund mit Wasser aus, und geben Sie der Person reichlich Wasser zu
trinken. Verursachen Sie kein Erbrechen.
Fühlt sich die Person weiterhin schlecht, konsultieren Sie einen Arzt.
Nach
Hautkontakt:
Von Schmelzmaterial betroffene Stellen sollten umgehend unter fließendem kalten Wasser
abgespült werden. Sterilen Schutzverband anlegen.
Konsultieren Sie einen Arzt.
Nach
Augenkontakt:
Es kann zu einer Reizung oder Verletzung aufgrund von mechanischer Einwirkung sowie
durch die ätzende Wirkung des Elektrolyten kommen.
Sofort das Auge bei geöffnetem Lidspalt mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser
oder mit einer Augenreinigungsflüssigkeit spülen. Bringen Sie die Person anschließend
unverzüglich ins Krankenhaus.
Selbstschutz
für den Ersthelfer
Augenschutz (Schutzbrille oder Gesichtsschutz) und Einweghandschuhe sind erforderlich.
Bei Inhalationsgefahr kann eine Gesichtsmaske oder ein Atemschutzgerät erforderlich sein.
Separatormaterial
Nach Inhalation:
Bringen Sie die Person aus der Gefahrenzone an die frische Luft.
Hält die Reizung an, konsultieren Sie einen Arzt.
Nach
Verschlucken:
Spülen Sie den Mund mit Wasser aus, und geben Sie der Person reichlich Wasser zu
trinken. Verursachen Sie kein Erbrechen. Fühlt sich die Person weiterhin schlecht,
konsultieren Sie einen Arzt.
Nach
Hautkontakt:
Umgehend mit reichlich Wasser und Seife abwaschen. Hält die Reizung an, konsultieren
Sie einen Arzt.
Nach
Augenkontakt:
Es kann zu einer Reizung oder Verletzung aufgrund von mechanischer Einwirkung sowie
durch die ätzende Wirkung des Elektrolyten kommen.
Sofort das Auge bei geöffnetem Lidspalt mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser
oder mit einer Augendusche spülen. Bringen Sie die Person anschließend unverzüglich ins
Krankenhaus.
Selbstschutz
für den Ersthelfer
Augenschutz (Schutzbrille oder Gesichtsschutz) und Einweghandschuhe sind erforderlich.
Bei Inhalationsgefahr kann eine Gesichtsmaske oder ein Atemschutzgerät erforderlich sein.
ABSCHNITT 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG UND BEI EXPLOSIONSGEFAHR
5
VRLA-Batterien
Allgemeine Informationen
Explosionsgefahr
VRLA-Batterien setzen leicht entzündliches Wasserstoffgas frei, das mit Luft
bei einer Konzentration von ca. 4-76% ein explosionsfähiges Gemisch bildet.
Diese können durch einen elektrischen Funken beliebiger Spannung, eine
Flamme oder eine andere Zündquelle entzündet werden.
Im Betrieb befindliche Batterien sind Teil eines elektrischen Stromkreises
und müssen vor dem Versuch, einen Brand zu löschen, von der Stromquelle
getrennt werden. Schalten Sie die Versorgung AUS, bevor Sie die Batterien
von der Stromquelle trennen.
Bei beschädigten Batterien können negative Platten freiliegen; diese sind
graufarben und können sich nach Austrocknen entzünden. Diese Platten
können mit Wasser befeuchtet werden, nachdem die Batterie von sämtlichen
Stromkreisen getrennt wurde.
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
CO
2
; Schaum; Trockenpulver
Ungeeignete Löschmittel:
Löschmittel auf Wasserbasis dürfen niemals zum Löschen eines elektrischen
Brandes verwendet werden.
5.2
Besondere
Gefahren
Gefährliche Verbrennungs-
und Zersetzungsprodukte:
Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Schwefeltrioxid, Bleirauch- und -dampf, giftige
Rauchgase aus der Zersetzung des Batteriegehäusematerials.
5.3
Hinweise für die
Brandbekämpfung
Vollvisier oder Schutzbrille;
Atemschutzausrüstungen oder umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte;
Bei der Brandbekämpfung muss vollständig säurebeständige Schutzkleidung
getragen werden.
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Diese Information ist nur relevant für den Fall, dass die VRLA-Batterie beschädigt wurde und zerbrochen ist.
6
Bestandteile
VRLA-Batterien
Allgemeine Informationen:
VRLA-Batterien sind so konstruiert, dass eine sichere Handhabung
gewährleistet ist. Im normalen Betrieb kann kein Elektrolyt auslaufen.