Datasheet

GS Yuasa Battery Europe Ltd.
SICHERHEITSDATENBLATT
In Übereinstimmung mit REACH Verordnung EC No. 453/2010
Dokument:
SDS 01
Ausgabe Nr:
15
Ausstellungs
datum:
21/09/2018
Seite:
6 von 12
Ausdruck unterliegt keinem Änderungsdienst und dient nur als Referenz..
Positionieren Sie VRLA-Batterien nicht Deckel auf Deckel, da die Batteriepole
sonst kurz geschlossen werden.
7.2
Bedingungen zur
sicheren Lagerung
unter Berücksichtigung
von Unverträglichkeiten:
Lagern Sie VRLA-Batterien überdacht und schützen Sie sie vor direkter
Sonneneinstrahlung und schlechtem Wetter wie Regen, Schnee und anderen
Niederschlagsformen.
Die Lagerung von einer Vielzahl an VRLA-Batterien kann die Zustimmung von
örtlichen Umwelt- und Wasserbehörden erfordern.
Paletten mit VRLA-Batterien sind schwer. Lagern Sie sie in Bodennähe oder auf
den unteren Ebenen von Lagersystemen (z. B. Regalsysteme).
Achten Sie besonders in trockener Umgebung darauf, die Gefahr elektrostatischer
Entladung zu verhindern.
Schützen Sie die Batterie vor mechanischer Beschädigung und vermeiden Sie den
Kontakt mit organischen Lösungsmitteln sowie anderen inkompatiblen Materialien.
Lagern Sie VRLA-Batterien nicht in der Nähe von Wärmequellen, offenen
Flammen oder Funken.
Lagern Sie Batterien, wenn möglich, in ihrer Originalverpackung. Wurden
Batterien aus der Originalverpackung entnommen (z. B. für den Transport kleiner
Mengen), stellen Sie sicher, dass die neue Verpackung die Batterien vor
mechanischen Schäden und Kurzschluss der Batteriepole schützt.
Stellen Sie sicher, dass Räume zur Lagerung und Ladung von Batterien gut
belüftet sind.
DEPONIEREN SIE VRLA BATTERIEN WÄHREND LAGERUNG, TRANSPORT
ODER BETRIEB NICHT IN EINEM GASDICHTEN GEHÄUSE.
Ende der Lebensdauer
(EU-Richtlinie WEEE)
Stellen Sie sicher, dass Batterien am Ende ihrer Lebensdauer aus den Geräten
entfernt und von einem zugelassenen Vertragspartner zwecks Recycling abgeholt
werden.
7.3
Spezifische
Endanwendungen:
Einbau:
1. Nehmen Sie Bezug auf die EN 50272-1:2010 Sicherheitsanforderungen an
Batterien und Batterieanlagen Teil 1 Allgemeine Sicherheitsinformationen
2. Nehmen Sie Bezug auf die EN 50272-2:2001 Sicherheitsanforderungen an
Batterien und Batterieanlagen Teil 2 Stationäre Batterien
ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION / PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
Bestandteile
8.1
VRLA-Batterien
Zu überwachende
Parameter:
Es liegen keine speziellen zu überwachenden Parameter für die Handhabung,
Lagerung und den Einbau von VRLA-Batterien vor.
VRLA-Batterien setzen leicht entzündliches Wasserstoffgas frei, das mit Luft
bei einer Konzentration von ca. 4-76% ein explosionsfähiges Gemisch bildet.
VRLA-Industrie-Batterien dürfen niemals in gasdichten Gehäusen gelagert,
transportiert oder verwendet werden.
8.2
Überwachung der
Exposition:
Es liegen keine speziellen Expositionskontrollen für Handhabung, Lagerung,
Einbau oder Verwendung von VRLA-Batterien vor.
8.3
Persönliche
Schutzausrüstungen:
Ohne Schäden, wie sichtbare Flüssigkeitsspuren (Elektrolyt) oder feste
Ablagerungen auf der Batterie, kann diese sicher gehandhabt werden, ohne
dass eine besondere persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist.
Stellen Sie sicher, dass elektrische Schutzausrüstung beim Einbau der
Batterien verwendet wird (z. B. Isoliermatten und -abdeckungen, isolierte
Werkzeuge).
Entfernen Sie ALLE Metallgegenstände vom Körper, wenn Sie mit VRLA-
Batterien arbeiten: z. B. Schmuck (Ringe, Uhren, Armbänder, Halsketten),
Stifte, Taschenlampen usw.
Gibt es Anzeichen von Beschädigungen, sichtbare Flüssigkeitsspuren
(Elektrolyt) oder feste Ablagerungen, müssen säurefeste Handschuhe und
Kleidung während der Handhabung der Batterie und der kontaminierten
Verpackung getragen werden, um sich vor den Auswirkungen von eventuell
ausgetretenem Elektrolyt zu schützen.
Ist anzunehmen, dass freier Elektrolyt vorhanden ist, muss eine Schutzbrille,
bei großen Mengen eine Chemiebrille oder ein Gesichtsschutz getragen
werden.
UL WARNHINWEIS:
„Warnung: Gefahr von Brand, Explosion oder Verätzung. Nicht zerlegen, nicht
über 50°C erhitzen oder verbrennen.”
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Bestandteile
9.1
VRLA-Batterien
Die Hauptbestandteile sind in ABSCHNITT 2 aufgelistet.
Das unbeschädigte Produkt befindet sich in einem aus chemisch neutralem Kunststoff (ABS) gefertigten
Gehäuse, das bei hohen Temperaturen oder Zündquellen zu brennen beginnt. Einige Batterietypen
werden mit Gehäusen in flammhemmender Ausführung (ABS) gefertigt (siehe Technische
Spezifikationen). Diese Batterien tragen neben dem Batterietyp das Nachsetzzeichen ‘FR’,
z. B. NP24-12IFR. Einige Batterietypen sind nur in flammhemmender Ausführung (ABS) erhältlich:
Diese haben nicht das Nachsetzzeichen „FR“.