Datasheet

GS Yuasa Battery Europe Ltd.
SICHERHEITSDATENBLATT
In Übereinstimmung mit REACH Verordnung EC No. 453/2010
Dokument:
SDS 01
Ausgabe Nr:
15
Ausstellungs
datum:
21/09/2018
Seite:
8 von 12
Ausdruck unterliegt keinem Änderungsdienst und dient nur als Referenz..
Regelungen des jeweiligen Landes variieren.
11.1
Plattengitter:
Metallisches Blei,
Bleilegierungen.
Akute Toxizität
Giftig bei Verschlucken oder Inhalation
Chronische Vergiftung
Blei ist ein Gift, das nahezu jedes System im Körper beeinträchtigt.
Die Symptome sind Ermüdung, Kopfschmerzen, Darmträgheit,
Knochen- und Muskelschmerzen, Magen-Darmstörungen und
Appetitlosigkeit.
Blutbleiwerte von 80 µg/dl und mehr wurden sowohl mit akuten als
auch mit chronischen Auswirkungen einer Bleivergiftung in
Verbindung gebracht.
Aktives Material:
Bleidioxid
Akute Toxizität
Giftig bei Verschlucken oder Inhalation
Chronische Vergiftung
Die langfristige Exposition gegenüber Bleiverbindungen kann zu einer
Bleiansammlung im Körper führen und eine Vielzahl an
Gesundheitsproblemen, wie Anämie, Nieren- und Leberschäden,
eingeschränkte Sehfähigkeit, Gedächtnisverlust und Schäden am
ZNS
2
verursachen.
Batterie-Elektrolyt:
Atzend
Ätzend. Konzentrierte Lösungen können schwere Verätzungen an Mund,
Augen und Haut verursachen.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt
Nach Inhalation:
Dämpfe führen zu einer starken Reizung der Atemwege. Innerhalb von
48 Stunden nach Exposition kann es zur Flüssigkeits-ansammlung in der
Lunge (Lungenödem) kommen und der Tod eintreten.
Verschlucken:
Führt unverzüglich zu starker Verätzung und Verletzung im Magen-
Darm-Trakt.
11.1
Batterie-Elektrolyt:
Nach Hautkontakt:
Verursacht schwere chemische Verätzungen.
Nach Augenkontakt:
Gefahr schwerer Augenverletzungen. Verursacht schwere Verätzungen.
Kann zu längeren oder dauerhaften Schäden oder auch Sehverlust
führen. Dämpfe führen zu Reizungen.
Gehäusematerial:
Nach uns vorliegenden Informationen zeigt das Produkt keine
gesundheitsschädigenden Wirkungen, vorausgesetzt, es wird korrekt
gehandhabt und gemäß der empfohlenen Anwendungshinweise
verarbeitet.
Separatormaterial:
Basierend auf Tierversuchen und epidemiologischen Studien herrscht die
Ansicht, dass Glas-Mikrofasern über ein gewisses karzinogenes
Potenzial verfügen; sie werden deshalb der Gruppe 2B (Internationale
Agentur für die Krebsforschung IARC, US) zugeordnet. Das Material ist
als ein Karzinogen in der Kategorie 3 (Europa) einzustufen.
Es bestehen nur in beschränktem Maß Nachweise für eine
krebsverursachende Wirkung.
ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN
Diese Information ist relevant für den Fall, dass die VRLA-Batterie beschädigt wurde und zerbrochen ist.
Bestandteile
12.1
VRLA-Batterien
Diese Information gilt nicht für unbeschädigte VRLA-Batterien. Sie ist
relevant für defekte Batterien, deren Bestandteile in der Umwelt
freigesetzt werden.
12.2
Plattengitter und
Aktives Material:
Metallisches Blei, Bleilegierungen
und Bleidioxide
Die Beseitigung von Blei aus Wasser erfordert eine chemisch-
physikalische Behandlung. Bleihaltiges Abwasser darf nicht unbehandelt
entsorgt werden.
2
ZNS = Zentrales Nervensystem