Certifications 2

3M LUB-P
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Stoff CAS-Nr. Testmethode Dauer Messgröße Ergebnis Protokoll
1,2-Propandiol 57-55-6 experimentell
biologischer
Abbau
28 Tage biochemischer
Sauerstoffbeda
rf
90 (Gew%) OECD 301C - MITI (I)
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Stoff CAS-Nr. Testmethode Dauer Messgröße Ergebnis Protokoll
1,2-Propandiol 57-55-6 experimentell
Bioakkumulati
on
Octanol/Wasse
r-
Verteilungskoe
ffizient
-0.92 Andere Testmethoden
12.4. Mobilität im Boden
Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Derzeit sind keine Informationen verfügbar. Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Siehe Abschnitt 11.1. Information über toxikologische Eigenschaften.
Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Entsorgung durch Verbrennung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung kann den Einsatz von zusätzlichem Brennstoff erforderlich machen.
Leere, gereinigte Verpackungen können verwertet werden. Entsorgung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen
gesetzlichen Bestimmungen. Mögliche Entsorgungswege mit der zuständigen Behörde abstimmen.
Die Zuordnung der Abfallnummern ist entsprechend der europäischen Verordnung (2000/532/EG) branchen- und
prozessspezifisch vom Abfallerzeuger durchzuführen.
Die angegebenen Abfallcodes sind daher lediglich Empfehlungen von 3M für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes.
(Abfälle mit einem Sternchen (*) versehen, sind gefährliche Abfälle)
Empfohlene Abfallcodes / Abfallnamen:
080416 ssrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die
unter 080415 fallen
Restentleerte Verpackungen müssen unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften
entsorgt oder Rücknahmesystemen überlassen werden. Verpackungen, die nicht restentleert worden sind, müssen wie das
ungenutzte Produkt unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport
FE-5100-4989-6, FE-5100-4990-4, FE-5100-4991-2
Kein Gefahrgut