Information
Internationale Klasseneinteilung gemäß Richtline 70/156/EWG vom 06.02.1970
Die Klassenzugehörigkeit Ihres Fahrzeugs können Sie bei neuen Fahrzeugscheinen auf der ersten Seite den Feldern „J“ und „5“ entnehmen.
*An Fahrgestellen mit Fahrerhaus, unvollständigen Fahrzeugen und Sattelzugmaschinen nicht vorgeschrieben, aber erlaubt.
verpfl ichtend
erlaubt nicht erlaubt
• bei neuen Typgenehmigungen gemäß EN ECE R 48
gemäß R 2007/35/EG
ab 10.10.2007
ab 10.07.2008
• für alle Neuzulassungen gemäß R 2007/35/EG ab 10.07.2011
M
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern sowie Kraftfahrzeuge
zur Personenbeförderung mit drei Rädern und einem Höchstgewicht über 1 t.
M1
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen
außer dem Fahrersitz.
M2
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen
außer dem Fahrersitz und einem Höchstgewicht bis zu 5 t.
✔
M3
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen
außer dem Fahrersitz und einem Höchstgewicht über 5 t.
✔
N
Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern sowie Kraftfahrzeuge
zur Güterbeförderung mit 3 Rädern und einem Höchstgewicht über 1 t.
N1
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht
bis zu 3,5 t.
✔
N2
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht
über 3,5 t bis 7,5 t.*
✔
N2
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht
über 7,5 t.*
✔ ✔
N3
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht
über 12 t.*
✔ ✔
O
Anhänger (einschließlich Sattelanhänger)
O1
Anhänger mit einem Höchstgewicht bis zu 0,75 t.
O2
Anhänger mit einem Höchstgewicht über 0,75 t bis zu 3,5 t.
✔
O3
Anhänger mit einem Höchstgewicht über 3,5 t bis zu 10 t.
✔ ✔
O4
Anhänger mit einem Gesamtgewicht über 10 t.
✔ ✔
Anbau refl ektierender Markierung