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Retrorefl ektierende Fahrzeug-Markierung
Lkw früher erkennen: Weniger Unlle, sinkende Kosten
Etwa ein Drittel aller Lkw-Unfälle ereignet sich bei ungünstigen Witterungsbedingungen,
Dämmerung und Dunkelheit. Zugleich haben diese Unfälle meist schwerere Folgen als
Zusammenstöße bei Tageslicht. Wesentliche Ursache für deren hohe Zahl ist die
schlechte Sichtbarkeit von Lkw und Lkw-Anhängern. Nachfolgende Fahrzeuge erkennen
einen vorausfahrenden Lkw deshalb zu spät oder gar nicht und fahren seitlich bzw. von
hinten auf.
Vermeiden lässt sich die Gefahr von Auffahrunfällen durch retrorefl ektierende Kontur-
markierungen, die Lkw auch bei Dunkelheit sichtbar machen. Untersuchungen aus den
USA belegen, dass sich die Unfallzahlen mithilfe retrore ektierender Markierungen um
bis zu 29 Prozent verringern lassen. Vergleichende Untersuchungen der TU Darmstadt von
Unfällen nicht markierter Lkw mit Unfällen von Lkw, die mit Konturmarkierungen
versehen waren, ergeben eine Unfallrate von 30:1, d. h. auf 30 Unfälle von unmarkierten
Fahrzeugen kommt nur einer mit einem markierten Lkw.
Eine 2006 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Literaturanalyse und
Befragung in 35 Ländern kommt zu dem Ergebnis, dass retrorefl ektierende Kontur-
markierungen
die Sichtbarkeit von Lkw auch aus weiter Entfernung deutlich erhöhen,
die schnelle Identifi zierung eines vorausfahrenden Fahrzeugs als Lkw erglichen,
ein Potenzial zur Vermeidung von Unfällen zwischen 40 und 97 Prozent schaffen.
In vielen Ländern weltweit ist die retrore ektierende Markierung von Lkw heute schon
Vorschrift, im Nachbarland Italien seit 2006 sogar mit Nachrüstpfl icht.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sichwie auch viele weitere Länder – verpfl ichtet,
die internationalen Regelungen der UN ECE R 104 „Einheitliche Bedingungen für die
Genehmigung retrorefl ektierender Markierungen für schwere und lange Fahrzeuge und
ihre Anhänger“ und der UN ECE R 48, die u. a. die Anbringung von lichttechnischen
Einrichtungen an Fahrzeugen regelt, anzuwenden.
Die verpfl ichtenden
Regelungen
In Deutschland sind retrorefl ek-
tierende Markierungen an Lkw
bereits seit Jahren zugelassen.
Jetzt wird die Kenntlichmachung
von Lkw mit retrore ektierenden
Markierungen P icht. Je nach Ge-
neh migungsverfahren greifen für
bestimmte Nutzfahrzeuge unter-
schiedliche Regelungen für die
Zulassung.
nach internationalem Recht:
UN ECE Regelung Nr. 48*
nach europäischem Recht:
Richtlinie 2007/35/EG**
Aktuelle
Ausstattungspfl icht
bei neuen
Typengenehmigungen
nach internationalem Recht:
P icht mit Wirkung vom
10. Oktober 2007
nach europäischem Recht:
P icht mit Wirkung vom
10. Juli 2008
für alle Neuzulassungen
nach internationalem Recht:
P icht mit Wirkung vom
10. Oktober 2011
nach europäischem Recht:
P icht mit Wirkung vom
10. Juli 2011
* UN ECE Regelung 48 der Wirtschafts-
kommission der Vereinten Nationen für Europa
** Richtlinie 2007/35/EG der Kommission vom
10. Juni 2007 zur Anpassung der Richtlinie
76/756/EWG des Rates über den Anbau der
Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen
für Kraftfahrzeuge und Kraftanhänger an
den technischen Fortschritt