User manual

Reparaturbedingungen
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3. Aufbewahrung, Verwertung
AEG steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an
den aufgrund des Auftrags in den Besitz von AEG gelangten Geräten zu. Wird ein
Gerät nicht spätestens 3 Monate nach schriftlicher Aufforderung abgeholt und die
Vergütung bezahlt oder die Annahme einer Postnachnahmesendung verweigert, so
entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und eine Haftung für
leichte Fahrlässigkeit bei Beschädigung und Untergang. Nach Ablauf der Frist ist
AEG berechtigt, das Gerät zum Verkehrswert zu veräußern, wobei AEG den Verkauf
1 Monat zuvor ankündigt. Ein etwaiger Mehrerlös wird dem Auftraggeber erstat-
tet.
4. Datenspeicherung
AEG erfaßt und speichert die zum Geschäftsverkehr notwendigen auftragsbezoge-
nen Daten der Auftraggeber.
AEG Hausgeräte GmbH
Kundendienst
Stand: Oktober 1994