Datasheet

Änderungsdatum: 09.04.2020 Änderung: 0.1
Anti-Bac+ Sanitising Surface Wipes
3.2 Gemische
2-Propanol 5-10%
CAS-Nummer: 67-63-0 EG-Nummer: 200-661-7 Reach Registriernummer: 01-
2119457558-25-XXXX
Klassifizierung
Flam. Liq. 2 - H225
Eye Irrit. 2 - H319
STOT SE 3 - H336
Der volle Wortlaut der Gefahrenhinweise ist in Abschnitt 16 angegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Information Im Zweifelsfall sofort ärztliche Hilfe einholen. Dieses Sicherheitsdatenblatt muss dem
medizinischen Personal vorgelegt werden.
Einatmen Keine besonderen Empfehlungen. Bei anhaltendem Hustenreiz oder Husten, wie folgt
vorgehen: Person an die frische Luft bringen und warm und in einer Position ruhig stellen, in
der sie leicht atmet Enge Kleidung lockern, bspw. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Hosenbund.
Bei Anhalten von Beschwerden medizinische Hilfe aufsuchen.
Verschlucken Keine besonderen Empfehlungen. Bei anhaltendem Hustenreiz oder Husten, wie folgt
vorgehen: Mund Ausspülen. Bei Anhalten von Beschwerden medizinische Hilfe aufsuchen.
Hautkontakt Keine besonderen Empfehlungen. Mit Wasser abspülen. Bei Anhalten von Beschwerden
medizinische Hilfe aufsuchen.
Augenkontakt Eventuell vorhandene Kontaktlinsen entfernen und die Augenlider weit auseinander spreizen.
Mit Wasser abspülen. Bei Anhalten von Beschwerden medizinische Hilfe aufsuchen.
Schutzmaßnahmen für
Ersthelfer
Schutzausrüstung tragen, die für die Umgebung geeignet ist.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Allgemeine Information Die Schwere der beschriebenen Symptome variiert abhängig von der Konzentration und der
Dauer der Exposition.
Einatmen Einmalige Exposition kann zu folgenden unerwünschten Auswirkungen führen:
Vorübergehende Reizung.
Verschlucken Kann bei Verschlucken Unwohlsein verursachen.
Hautkontakt Kann Unwohlsein verursachen.
Augenkontakt Kann schwach reizend wirken auf Augen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Anmerkungen für den Arzt Symptomatisch behandeln.
Besondere
Behandlungsmethoden
Keine besondere Behandlung erforderlich.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
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