Operation Manual

Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und
Umfang unserer Garantieleistungen beinhalten, lassen unsere
gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen
unberührt.
Für die Geräte leisten wir Garantie gem. nachfolgenden
Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Massgabe der folgenden
Bedingungen (Ziffer 2. bis 5.) Schäden oder Mängel am
Gerät, die nachweislich auf einem Fabrikationsfehler
beruhen, wenn sie unverzüglich nach Feststellung und
innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den
Endabnehmer gemeldet werden.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Batterien und anderen
Teilen, die zu den Verbrauchsgütern zählen, leicht
zerbrechliche Teile, wie z.B. Glas oder Kunststoff sowie
Defekte aufgrund normalen Verschleisses. Eine
Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige
Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für die Wert-
und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind,
durch Schäden aus chemischen und elektrochemischen
Einwirkungen, von Wasser sowie allgemein aus anormalen
Bedingungen.
2. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte
Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instand gesetzt oder
durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Instandsetzungen
am Aufstellungsort können nicht verlangt werden. Die
Geräte, für die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine
Garantieleistung beansprucht wird, sind
frei Haus
der Firma
AIPTEK International GmbH, Halskestrasse 6, 47877 Willich,
Germany beschädigungssicher verpackt zuzusenden. Dabei
ist der Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum sowie eine
detaillierte Beschreibung des Problems beizufügen. Ersetzte
bzw. getauschte Teile gehen in unser Eigentum über. Das
reparierte Produkt wird frei Haus zurückgesandt.
3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder
Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu von
uns nicht ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit
Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die nicht
auf unsere Geräte abgestimmt sind.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der
Garantiefrist, noch setzten sie eine neue Garantiefrist in
Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit
der Garantiefrist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende und andere Ansprüche, insbesondere solche
auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden
sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich
angeordnet ist – ausgeschlossen. Wir haften also nicht für
zufällige, indirekte oder sonstige Folgeschäden aller Art, die
zu Nutzungseinschränkungen, Datenverlusten, Gewinn-
einbußen oder Betriebsausfall führen.
GARANTIEBEDINGUNGEN