Operation Manual

MULTILATERALE VEREINBARUNG ÜBER DAS FREIZÜGIGE MITFÜHREN
UND BETREIBEN VON MOBILEN/TRAGBAREN SENDE-
EMPFANGSFUNKANLAGEN IM 27 MHz BAND (CB-FUNKGERÄTE), FÜR DIE
KEINE FREIZÜGIGKEIT DURCH EINE CEPT-EMPFEHLUNG GILT
Berechtigungskarte
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Diese Vereinbarung bezieht sich nur auf CB-Funkgeräte, deren Konformität mit den grundlegenden
Anforderungen nach Richtlinie 1999/5/EG (R&TTE-Richtlinie) erklärt wurde und mit einer
entsprechenden CE-Kennzeichnung versehen sind, oder die nach einer früheren Vorschrift in
Deutschland zugelassen wurden und mit einer der folgenden Kennzeichnungen versehen sind: PR27,
PR27D, PR27D-40, 27PR-FM, KAM, KFFM40, KFFM, AFM80, KFAM40, FM80, k/m, KF, K/..., K/p.
Aufgrund der Vereinbarung wird das Mitführen und Betreiben der oben bezeichneten CB-Funkgeräte in
den Ländern und unter den Bedingungen der nachstehenden Tabelle gestattet. Diese Erlaubnis berührt
jedoch nicht die relevanten Zollbestimmungen für den Import und Export von Funkanlagen.
Die Erlaubnis gilt nur für Personen mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland und für einen
Aufenthalt im besuchten Gastland von weniger als einem Monat.
Die Erlaubnis gilt nur für mobile und tragbare CB-Funkgeräte.
Beim Auftreten von Funkstörungen kann die Telekommunikationsverwaltung des Gastlandes im
Einzelfall die Erlaubnis zum Betreiben der CB-Funkgeräte widerrufen. Unbeschadet dessen bleibt die
Erlaubnis zum Mitführen solcher CB-Funkgeräte in Kraft.
Im Gastland ist keine besondere Genehmigung erforderlich.
Mainz, Dezember 2008 Dieses Dokument ist gültig bis 31. Dezember 2012
GASTLAND Erlaubnis zum
Mitführen Betreiben mit erlaubte Kanäle bei
FM
A
M SSB FM
A
M SSB
BELGIEN
j
a
j
a
j
a
j
a 1 - 40 1 - 40 1 - 40
FRANKREICH
ja ja ja ja
1 - 40 1 - 40 1 - 40
LIECHTENSTEIN
ja ja ja ja
1 - 40 1 - 40 1 - 40
SCHWEIZ
ja ja ja ja
1
40 1
40 1 - 40
SPANIEN
ja ja ja ja
1 - 40 1 - 40 1 - 40
DAS MITFÜHREN UND DIE BENUTZUNG EXTERNER HF-LEISTUNGSVERSTÄRKER
(„NACHBRENNER“) IST STRENG VERBOTEN