Operation Manual
Betriebsart: Schmalband-FM
Speicherplätze: 20 und ein „Monitor-Kanal“
Empfindlichkeit: (bei 20 dB Signal-/Rauschabstand und 3 kHz Hub): 1,0 µV im gesamten
Frequenzbereich
Squelch-Empfindlichkeit: besser als 1 µV
Squelch-Schaltschwelle (S+N/N): 25 dB
ZF-Durchschlag: 10,7 MHz: 70 dB auf 154 MHz
Bandbreite +10 kHz bei –6 dB, +20kHz bei –50 dB
Empfangsschaltung: Doppelsuper mit 1. Zwischenfrequenz (ZF) 10, 7 MHz und 2. ZF 455
kHz
Suchlauf-Geschwindigkeit: 16 Speicherplätze bzw. Abstimmschritte/Sekunde
Antennen-Impedanz: 50 Ω
NF-Ausgangsleistung: ca. 1 W
Eingebauter Lautsprecher: 76 mm Durchmesser, 8 Ω dynamisch
Stromversorgung: 12 V Gleichspannung, mindestens 300 mA
Abmessungen: B 205 mm x H 52 mm x T 176 mm
Gewicht: ca. 650 g ohne Antenne
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Scanner-Praxis
Diese Service-Kapitel informiert Sie allgemein über den praktischen Umgang mit Scannern.
Die Bezeichnung „Scanner“ kommt aus dem Englischen und bezieht sich auf den Suchlauf
(„Scanner“) eines solchen Breitband-Empfängers.
Rechtliche Situation
Seit dem 12.08.1992 (Verfügung 115/1992 des Bundesministeriums für Post und
Telekommunikation) darf Jedermann einen Rundfunkempfänger mit einem unbegrenzten
Frequenzbereich besitzen und betreiben, wenn dieser „zugelassen“ ist. Funkamateure mit
Lizenz dürfen auch Empfänger ohne Zulassung betreiben.
Aber auch mit einem „zugelassenen“ Empfänger dürfen nur „Sendungen an alle“ abgehört
werden – Rundfunk, Amateurfunk, Wetterfunk usw.; der Empfang anderer Sendungen wie
Polizeifunk oder Autotelefon ist weiterhin unter Strafe gestellt („Gesetz über
Fernmeldeanlagen“ in seiner Fassung vom 10.08.89, veröffentlicht als „Verfügung 808/1989“
im Amtsblatt Nr. 90 des Bundesministers für Post und Telekommunikation). Auch die
Neueinführung des Telekommunikationsgesetzes TKG ändert an der rechtlichen Situation des










