Information

Garantiebedingungen (Heizung)
Garantiezeitraum: 10 Jahre
Umfasste Produkte: Elektrische Fußbodenheizung Twin FH P, 160 W/m
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Bedingungen: Die 10-jährige Garantiefrist beginnt mit dem Datum des Kaufvertrages, spätestens aber
mit dem Tag der Auslieferung der Ware an unseren Kunden und läuft während der Dauer
der gesetzlichen oder vereinbarten Gewährleistung parallel zu dieser.
Die Garantie greift ausschließlich ein bei einem technischen Defekt, welcher von der A.
Rak Wärmetechnik GmbH zu vertreten ist. Defekte infolge höherer Gewalt (wie z.B.
Überspannung, Blitzeinschlag, Feuer oder ähnliches), sowie solche aufgrund
fahrlässiger, grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung sind ausgeschlossen.
Ebenfalls von der Garantie ausgenommen sind Verschleißteile, Defekte, welche durch
falsche oder unsachgemäße Handhabung entstanden sind oder die auf der
Nichtbeachtung unserer Anweisungen, von Montageanleitungen, Einbauanleitungen oder
Bedienungsanleitungen beruhen.
Die von der A. Rak Wärmetechnik GmbH zu erbringende Garantieleistung beschränkt
sich ausschließlich auf den Ersatz des defekten Produktes oder Produktteiles durch das
gleiche oder ein ähnliches Produkt (welches für den Einsatzzweck technisch geeignet
ist). Weitergehende Kosten (zum Beispiel für Versendung, Abholung, Transport,
Versicherung, Um- und Einbau, Planungskosten und ähnliches) werden von der A. Rak
Wärmetechnik GmbH nicht übernommen. Das Ersatzprodukt wird ausschließlich am Sitz
der A. Rak Wärmetechnik GmbH bereitgehalten und übergeben. Nimmt der Kunde die
Garantieleistungen in Anspruch, so trägt die A. Rak Wärmetechnik GmbH die Kosten für
die Beschaffung des Ersatzproduktes.
Ein Anspruch des Kunden auf Geldersatz für das defekte Produkt besteht nicht. Die A.
Rak Wärmetechnik GmbH ist jedoch berechtigt, die Ersatzbeschaffung abzulehnen und
stattdessen Wertersatz in Geld (ausgehend von dem vom Kunden ursprünglich
bezahlten Preis des defekten Produktes oder Produktteiles) zu leisten.
Sollte das defekte Produkt aus technischen, gesetzlichen oder anderen Gründen nicht
mehr lieferbar sein, produziert werden oder produziert oder eingesetzt werden dürfen,
entfällt der Anspruch auf Garantieleistung ersatzlos.
Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen eines Garantieanspruches trägt
der Kunde! Die Anlieferung des defekten Produktes bzw. die Bereitstellung von Fotos,
Verlegeplänen und dergleichen für die Schadensfeststellung hat durch den Kunden auf
seine Kosten zu erfolgen. Sollten der A. Rak Wärmetechnik GmbH bei einer
unberechtigten Reklamation Kosten entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen.
Die Garantieansprüche stehen ausschließlich dem unmittelbaren Vertragspartner der A.
Rak Wärmetechnik GmbH zu und sind nicht auf Dritte übertragbar.
Allgemeines: Die Vertragsbeziehung aus der Garantie unterliegt ausschließlich dem Gesetz der
Bundesrepublik Deutschland. Andere, auch internationale Regelungen kommen nicht zur
Anwendung. Als ausschließlicher Gerichtstand und Erfüllungsort für alle Rechte und
Pflichten aus der Garantie gilt (soweit gesetzlich zulässig) Frankfurt / Main als vereinbart.
Stand: Januar 2014
A. Rak Wärmetechnik GmbH, In der Luxhohl 5, D – 63303 Dreieich, info@rak-waermetechnik.de, www.rak-waermetechnik.de
Heat-Technology

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