Operating Instructions and Installation Instructions
Table Of Contents
- Titel
- Inhaltsverzeichnis
- Sicherheitshinweise
- Handbuchkonventionen
- 1 Die FRITZ!Box 4020
- 2 Anschlüsse, Taster und Leuchtdioden
- 3 Bevor Sie die FRITZ!Box anschließen
- 4 FRITZ!Box anschließen
- 5 Computer mit Netzwerkkabel anschließen
- 6 Geräte über WLAN mit FRITZ!Box verbinden
- 7 Die Benutzeroberfläche der FRITZ!Box
- 8 Kennwortschutz: FRITZ!Box sicher nutzen
- 9 Internetzugang am WAN-Anschluss einrichten
- 10 Internetverbindung über Mobilfunk herstellen
- 11 FRITZ!Box als Internet-Router
- 11.1 Kindersicherung: Zugangsprofile für die Internetnutzung
- 11.2 Freigaben: Computer aus dem Internet erreichbar machen
- 11.3 Dynamisches DNS: Name statt IP-Adresse
- 11.4 Zugriff aus dem Internet über HTTPS, FTP und FTPS
- 11.5 Priorisierung: Vorrang beim Internetzugriff
- 11.6 VPN: Fernzugriff auf das Heimnetz
- 11.7 DNS-Server: frei wählbar
- 11.8 DNSSEC: Sicherheit bei DNS-Anfragen
- 11.9 IPv6: Das neue Internetprotokoll
- 11.10 LISP: FRITZ!Box als LISP-Router
- 12 FRITZ!Box als WLAN-Basisstation
- 13 FRITZ!Box verbindet Netzwerkgeräte
- 14 USB-Geräte an der FRITZ!Box
- 15 Speicher mit FRITZ!NAS verwalten
- 16 Internetzugang für Gäste einrichten
- 17 MyFRITZ!: Von überall auf FRITZ!Box zugreifen
- 18 Push Services: Benachrichtigungsdienste nutzen
- 19 Diagnose: Funktion und Sicherheit prüfen
- 20 Einstellungen sichern und wiederherstellen
- 21 FRITZ!Box außer Betrieb nehmen
- 22 Hilfe bei Fehlern
- 23 Technische Daten
- 24 Kundenservice
- Rechtliches
- Bohrschablone
- Stichwortverzeichnis

FRITZ!Box 4020 52
Kindersicherung: Zugangsprofile für die Internetnutzung
• HTTPS-Abfragen verbieten: Sie können HTTPS-Abfragen
verbieten. HTTPS wird zum Beispiel für den Aufruf von
Facebook und Gmail und beim Online-Banking verwen-
det.
• Internetseiten mit der Whitelist erlauben:
– Die Whitelist ist eine Filterliste, deren Verwendung
sich anbietet, wenn der Zugriff nur für einige Internet-
seiten erlaubt sein soll.
– Die Internetseiten, die in der Whitelist eingetragen
sind, sind für den Zugriff erlaubt.
– Bei Verwendung der Whitelist können genau die in
der Liste eingetragenen Internetseiten aufgerufen
werden und keine anderen.
• Internetseiten mit der Blacklist sperren:
– Die Blacklist ist eine Filterliste, deren Verwendung
dann sinnvoll ist, wenn der Zugriff auf die meisten
Internetseiten erlaubt sein soll und die Anzahl der
nicht erlaubten Internetseiten überschaubar ist.
– Die Internetseiten, die in der Blacklist eingetragen
sind, sind für den Zugriff gesperrt.
– BPjM-Modul: In die Blacklist kann das BPjM-Modul
integriert werden, eine von der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien herausgegebene Liste
von indizierten Internetseiten mit jugendgefährden-
den Inhalten.
– Wird die Blacklist verwendet, dann kann keine Inter-
netseite über ihre IP-Adresse aufgerufen werden. Das
gilt auch für Internetseiten, die nicht in der Blacklist
eingetragen sind.
– Für Anwendungen, die Internetseiten ausschließlich
direkt über die IP-Adresse aufrufen, zum Beispiel Vi-
renscanner-Update-Programme, können diese IP-Ad-
ressen in der Ausnahmeliste „erlaubte IP-Adressen“
für den Aufruf freigegeben werden.










