Data Sheet

GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE.
gewährleistungspichtigen Mangels gemäß Punkt 8.1 hat der
Verkäufer nach seiner Wahl am Erfüllungsort die mangelhafte
Ware bzw. den mangelhaften Teil nachzubessern oder sich zwecks
Nachbesserung zusenden zu lassen oder eine angemessene
Preisminderung vorzunehmen.
q 8.4 Im Falle von Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder Regress-
ansprüchen aufgrund von Mängeln, die von Kunden des Käufers
geltend gemacht werden, bestehen Ansprüche des Käufers bei
sonstigem Ausschluss derselben nur dann, wenn dem Verkäufer
der Vertragsabschluss zwischen dem Käufer und dessen Kunden
urkundlich (z.B. Rechnungsbeleg des Kunden) nachgewiesen
wird.
q 8.5 Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktions-
angaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezikationen
des Käufers angefertigt, so erstreckt sich die Haftung des Verkäu-
fers nur auf bedingungsmäßige Ausführung.
q 8.6 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel,
die aus nicht vom Verkäufer bewirkter Anordnung und Montage,
ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationser-
fordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung
der Teile über die vom Verkäufer angegebene Leistung, nachlässi-
ger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter
Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die
auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind. Der
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