User manual
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MONITOR SPEAKERS MS16
5. GARANTIE
§ 1 GARANTIEKARTE/ONLINE-REGISTRIERUNG
Zum Erwerb des erweiterten Garantieanspruches muss der Käufer
die Garantiekarte innerhalb von 14 Tagen nach dem Kaufdatum
komplett ausgefüllt an die Firma BEHRINGER Spezielle Studiotechnik
GmbH zu den unter § 3 genannten Bedingungen zurücksenden. Es
gilt das Datum des Poststempels. Wird die Karte nicht oder verspätet
eingesandt, besteht kein erweiterter Garantieanspruch. Unter den
genannten Bedingungen ist auch eine Online-Registrierung über das
Internet möglich (www.behringer.com bzw. www.behringer.de).
§ 2 GARANTIELEISTUNG
1. Die Firma BEHRINGER (BEHRINGER Spezielle Studiotechnik
GmbH einschließlich der auf der beiliegenden Seite genannten
BEHRINGER Gesellschaften, ausgenommen BEHRINGER Japan)
gewährt für mechanische und elektronische Bauteile des Produktes,
nach Maßgabe der hier beschriebenen Bedingungen, eine Garantie
von einem Jahr* gerechnet ab dem Erwerb des Produktes durch den
Käufer. Treten innerhalb dieser Garantiefrist Mängel auf, die nicht
auf einer der in § 3 und 4 aufgeführten Ursachen beruhen, so wird
die Firma BEHRINGER nach eigenem Ermessen das Gerät entweder
ersetzen oder unter Verwendung gleichwertiger neuer oder erneuerter
Ersatzteile reparieren. Werden hierbei Ersatzteile verwendet, die eine
Verbesserung des Gerätes bewirken, so kann die Firma BEHRINGER
dem Kunden nach eigenem Ermessen die Kosten für diese in
Rechnung stellen.
2. Bei berechtigten Garantieansprüchen wird das Produkt frachtfrei
zurückgesandt.
3. Andere als die vorgenannten Garantieleistungen werden nicht
gewährt.
§ 3 REPARATURNUMMER
1. Um die Berechtigung zur Garantiereparatur vorab überprüfen
zu können, setzt die Garantieleistung voraus, dass der Käufer oder
sein autorisierter Fachhändler die Firma BEHRINGER (siehe
beiliegende Liste) VOR Einsendung des Gerätes zu den üblichen
Geschäftszeiten anruft und über den aufgetretenen Mangel
unterrichtet. Der Käufer oder sein autorisierter Fachhändler erhält
dabei eine Reparaturnummer.
2. Das Gerät muss sodann zusammen mit der Reparaturnummer
im Originalkarton eingesandt werden. Die Firma BEHRINGER wird
Ihnen mitteilen, wohin das Gerät einzusenden ist.
3. Unfreie Sendungen werden nicht akzeptiert.
§ 4 GARANTIEBESTIMMUNGEN
1. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn zusammen mit
dem Gerät die Kopie der Originalrechnung bzw. der Kassenbeleg,
den der Händler ausgestellt hat, vorgelegt wird. Liegt ein Garantiefall
vor, wird das Produkt grundsätzlich repariert oder ersetzt.
2. Falls das Produkt verändert oder angepasst werden muss, um
den geltenden nationalen oder örtlichen technischen oder
sicherheitstechnischen Anforderungen des Landes zu entsprechen,
das nicht das Land ist, für das das Produkt ursprünglich konzipiert
und hergestellt worden ist, gilt das nicht als Material- oder
Herstellungsfehler. Die Garantie umfasst im übrigen nicht die
Vornahme solcher Veränderungen oder Anpassungen unabhängig
davon, ob diese ordnungsgemäß durchgeführt worden sind oder nicht.
Die Firma BEHRINGER übernimmt im Rahmen dieser Garantie für
derartige Veränderungen auch keine Kosten.
Diese Anleitung ist urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, bzw. jeder Nachdruck, auch auszugsweise, und jede Wiedergabe der
Abbildungen, auch in verändertem Zustand, ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma
BEHRINGER Spezielle Studiotechnik GmbH gestattet.
BEHRINGER ist ein eingetragenes Warenzeichen.
© 2003 BEHRINGER Spezielle Studiotechnik GmbH.
BEHRINGER Spezielle Studiotechnik GmbH, Hanns-Martin-Schleyer-Str. 36-38, 47877 Willich-Münchheide II, Deutschland
Tel. +49 2154 9206 0, Fax +49 2154 9206 4903
5. GARANTIE
3. Die Garantie berechtigt nicht zur kostenlosen Inspektion oder
Wartung bzw. zur Reparatur des Gerätes, insbesondere wenn die Defekte
auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind. Ebenfalls nicht vom
Garantieanspruch erfasst sind Defekte an Verschleißteilen, die auf
normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Verschleißteile sind
insbesondere Fader, Crossfader, Potentiometer, Schalter/Tasten, Röhren
und ähnliche Teile.
4. Auf dem Garantiewege nicht behoben werden des weiteren Schäden
an dem Gerät, die verursacht worden sind durch:
s
unsachgemäße Benutzung oder Fehlgebrauch des Gerätes für einen
anderen als seinen normalen Zweck unter Nichtbeachtung der
Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Firma BEHRINGER;
s
den Anschluss oder Gebrauch des Produktes in einer Weise, die
den geltenden technischen oder sicherheitstechnischen
Anforderungen in dem Land, in dem das Gerät gebraucht wird, nicht
entspricht;
s
Schäden, die durch höhere Gewalt oder andere von der Firma
BEHRINGER nicht zu vertretende Ursachen bedingt sind.
5. Die Garantieberechtigung erlischt, wenn das Produkt durch eine
nicht autorisierte Werkstatt oder durch den Kunden selbst repariert bzw.
geöffnet wurde.
6. Sollte bei Überprüfung des Gerätes durch die Firma BEHRINGER
festgestellt werden, dass der vorliegende Schaden nicht zur
Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt, sind die Kosten der
Überprüfungsleistung durch die Firma BEHRINGER vom Kunden zu
tragen.
7. Produkte ohne Garantieberechtigung werden nur gegen
Kostenübernahme durch den Käufer repariert. Bei fehlender
Garantieberechtigung wird die Firma BEHRINGER den Käufer über die
fehlende Garantieberechtigung informieren. Wird auf diese Mitteilung
innerhalb von 6 Wochen kein schriftlicher Reparaturauftrag gegen
Übernahmen der Kosten erteilt, so wird die Firma BEHRINGER das
übersandte Gerät an den Käufer zurücksenden. Die Kosten für Fracht
und Verpackung werden dabei gesondert in Rechnung gestellt und per
Nachnahme erhoben. Wird ein Reparaturauftrag gegen Kostenübernahme
erteilt, so werden die Kosten für Fracht und Verpackung zusätzlich,
ebenfalls gesondert, in Rechnung gestellt.
§ 5 ÜBERTRAGUNG DER GARANTIE
Die Garantie wird ausschließlich für den ursprünglichen Käufer (Kunde
des Vertragshändlers) geleistet und ist nicht übertragbar. Außer der Firma
BEHRINGER ist kein Dritter (Händler etc.) berechtigt, Garantieversprechen
für die Firma BEHRINGER abzugeben.
§ 6 SCHADENERSATZANSPRÜCHE
Wegen Schlechtleistung der Garantie stehen dem Käufer keine
Schadensersatzansprüche zu, insbesondere auch nicht wegen
Folgeschäden. Die Haftung der Firma BEHRINGER beschränkt sich in
allen Fällen auf den Warenwert des Produktes.
§ 7 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGSRECHTEN UND
ZU NATIONALEM RECHT
1. Durch diese Garantie werden die Rechte des Käufers gegen den
Verkäufer aus dem geschlossenen Kaufvertrag nicht berührt.
2. Die vorstehenden Garantiebedingungen der Firma BEHRINGER
gelten soweit sie dem jeweiligen nationalen Recht im Hinblick auf
Garantiebestimmungen nicht entgegenstehen.
* Nähere Informationen erhalten EU-Kunden beim BEHRINGER
Support Deutschland.
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