User Manual

6) Die Waffe mit dem Lauf nach unten gerichtet
halten, den Schaft komplett auf das Rück-
holfederführungsrohr einschieben, darauf
achten, dass es auch in die Bohrung der
Schwenkscheibe eingeschoben wird (Abb. 67).
HINWEIS: der korrekt eingesetzte Schaft liegt auf
dem hinteren Teil des Gehäuses und die
Schwenkscheibe kann sich nicht aus ihrem Sitz
lösen.
7) Die Federscheibe montieren, bevor die
Befestigungsmutter des Schafts auf dem
Gewindestift angeschraubt wird, der von der
Innenseite des hinteren Schaftteils hervorsteht
(Abb. 68).
HINWEIS: Das Nichtvorhandensein einer Feder-
scheibe erfordert den Gebrauch einer selbst-
sperrenden Mutter.
8) Den Schaft fest an der Waffe blockieren, die
Mutter mit einem 13 mm Steckschlüssel
anschrauben (Abb. 69).
9) Für den erneuten Zusammenbau genügt es,
die Schaftklappe kraftvoll gegen den Schaft
zu drücken, damit er in den eigenen Sitz
gebracht wird (Abb. 70).
HINWEIS: Vergewissern Sie sich nach dem Ersatz
des Schaftes, dass dieser auch wieder richtig an
dem Gehäuse montiert ist. Nach den ersten
Schüssen die Überprüfung wiederholt vornehmen
und falls notwendig, die Befestigung des Schafts
noch einmal anziehen. Dazu muss die Schaftkappe
wieder entfernt werden und die Mutter mit dem
entsprechenden Schlüssel angezogen werden.
Reduzierstück langes Rohr
Vor jeder Waffenhandhabung sollten Sie sicher-
stellen, dass die Patronenlager und das Magazin
ihres Gewehrs völlig leer sind!
(Bitte lesen Sie aufmerksam die Anweisungen für
das Laden und das Entladen der Waffe).
ACHTUNG
Die nachfolgend beschriebenen Vorgänge müs-
sen mit Vorsicht durchgeführt werden, um zu
vermeiden, dass die Magazinfeder mit hoher
Geschwindigkeit losschnellt.
Bei diesem Arbeitsgang immer eine Schutzbrille
tragen.
Wenn die Magazinfeder losschnellt, kann sie die
Augen oder andere Teile des Gesichts treffen und
schwere Verletzungen verursachen.
Dieselbe Vorsicht ist beim erneuten Montieren
geboten.
Die Versionen mit langem Rohr sind mit einem
Schuss-Reduzierstück ausgestattet, um die Magazin-
kapazität gemäß den geltenden Vorschriften ein-
zuschränken.
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