Operation Manual
Konformitäten 
Richtlinien und Normen 
Bei der Konstruktion und Produktion der Torantriebe, insbesondere angewandte Richtlinien und 
Normen: 
98 / 37 / EG    Richtlinie für Maschinen 
72 / 23 / EWG    Niederspannungsrichtlinie 
89 / 336 / EWG    Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit 
DIN EN 60335 - 1    Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch 
( VDE 0700 T1 )    Teil 1: allgemeine Anforderungen 
ZH 1 / 494      Richtlinien für kraftbetätigte Türen und Tore 
EN 12445      Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore 
 Prüfverfahren 
EN 12453      Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore       
 Anforderungen 
Die Antriebe werden gemäß den aufgeführten Richtlinien und Normen gefertigt und haben das Werk in 
sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand verlassen. 
Baumusterprüfung 
Die Antriebe, einschließlich der Steuerung wurden vom TÜV (TÜV Süddeutschland, Bau und Betrieb 
GmbH, Filderstadt) baumustergeprüft. 
Hersteller-, Konformitätserklärung
Die Antriebe entsprechen den grundlegenden Anforderungen der Richtlinien und zutreffenden Normen. 
Die Konformität wurde nachgewiesen. Die entsprechenden Unterlagen sind beim Hersteller hinterlegt. 
Achtung 
Der Antrieb ist nur ein Teil eines Tores. Die für die Gesamtanlage „Tor“ verantwortliche Firma stellt die 
Konformitätserklärung aus und bringt das -Zeichen an. Durch das Anbringen des -Zeichens am Tor 
und das Ausstellen der EG-Konformitätserklärung wird die Einhaltung der EG-Maschinenrichtlinie 
dokumentiert. 
Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf 
dem Gebiet der kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore hat und mit den einschlägigen staatlichen 
Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln 
der Technik (z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren 
Zustand von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren beurteilen kann. 










