Information

ATEX Produkte
BERNSTEIN hat auch Schalter mit ATEX
Zulassung zur Anwendung in gas- und
staubgefährdeten Ex-Bereichen im
Programm.
Zulassungen für Gas „II G“
laut DIN EN 60079-XX
Zulassungen für Staub „II D“
laut DIN EN 61241-XX
Nutzen Sie unser Ex-Schutz-Know-how
für Ihre Anwendungen
Was ist ATEX ?
ATEX = Atmosphère explosible
Die europäische Richtlinie 94/4/EG
regelt die Produktion und das
Inverkehr
bringen von Bauteilen für
explosionsgefährdete Bereiche in
der Europäischen Union. Durch die
europaweit geltenden harmonisierten
IEC Normen kann so jedes durch eine
Zertizierungsstelle zugelassene ATEX-
Produkt in der EU Anwendung nden.
Die Zulassungsstellen außereuropäischer
Länder wie Nordamerika, Russland usw.
lehnen sich in den meisten Punkten an
die ATEX relevanten Normen an, so dass
auf Basis einer ATEX Zulassung diverse
Zulassungen weltweit erwirkt werden
können. Entsprechende länderspezische
Zulassungen sind auf Anfrage möglich.
In welchen Bereichen kommen Geräte
mit einer ATEX Zulassung zum Einsatz?
Einsatzgebiete für Ex-geschützte Schalter
sind u. a. Misch- und Verarbeitungsmaschinen
in Bäckereien (Mehlstaubexplosionen)
und in der Lebensmittelindustrie
(Gewürzexplosionen). Nicht zu vergessen
sind Abwasserschächte, Pumpwerke und
Kläranlagen, in denen es zu sog. "Faulgasen"
und somit zu Explosionen kommen kann.
Zu nennen ist auch die Abfallbeseitigungs-
und Recyclingindustrie, in der diverse Staub-
und Gasexplosionen stattnden können.
In der Autoindustrie und überall dort,
wo mit Lacken und Farben gearbeitet
wird (Lackierkabinen), gelten ebenso
besondere Vorschriften. Die klassischen
explosionsgefährdeten Industriezweige wie
die Chemie-, Petrochemie-, pharmazeutische
Industrie unterliegen ebenfalls den
einschlägigen Vorschriften.
Die Kohle, Gas und Öl produzierende
und verarbeitende Industrie gehört
selbstverständlich auch dazu. Aber auch
mobile Geräte und Anlagen wie z. B.
Staubsauger, Hubwagen, Ventilatoren usw.,
die in den oben genanten Bereichen zum
Einsatz kommen,
müssen eine entsprechende
ATEX Zulassung
vorweisen. Wir alle kommen
früher oder später mit ATEX Produkten
in Berührung.
Wer ist wofür zuständig im Ex-Bereich?
Der Geräte- oder Komponentenhersteller
muss eine Baumusterprüfbescheinigung
(ATEX Zulassung) für diese Geräte bzw.
Komponenten erwirken.
Auf Grundlage dieser Zulassungen und
der Konformitätserklärung kann der
Maschinenhersteller seine Systemzulassung
erwirken.
Der Hersteller einer Maschine oder Anlage,
die im Ex-Bereich Anwendung ndet, muss
eine Systemzulassung für die von ihm in
Verkehr gebrachte Maschine erwirken. Die
gesamte Anlage muss einer Betrachtung
unterzogen werden (aus mechanischer und
elektrischer Sicht).
Der Betreiber ist laut ATEX Betriebsrichtlinie
1999/92/EG (ATEX137) verpichtet, die
Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre
zu vermeiden und einzuschränken (primärer
Explosionsschutz). Wirksame Zündquellen
sind ebenfalls zu vermeiden (sekundärer
oder konstruktiver Explosionsschutz). Ebenso
ist die Auswirkung einer möglichen Explosion
auf ein unbedenkliches Maß zu beschränken
(tertiärer Explosionsschutz). Über seine
Maßnahmen und Gefährdungsbeurteilungen
ist ein Explosionsschutzdokument
anzufertigen.
Zu unserem aktuellen ATEX bescheinigtem
Produktportfolio gehören neben
Fuß
schaltern und Seilzugschaltern auch
diverse
Normgrenztaster, Grenztaster und
Kleinstgrenztaster.
Kundenspezische Einzelzulassungen
oder Zulassungen für zur Zeit noch nicht
bescheinigte Schalter und Komponenten aus
dem BERNSTEIN Angebot sind auf Anfrage
möglich.
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