User's Manual

2020
EU-Konformitätserklärung
Hiermit erklärt die Bircher Reglomat AG, dass sich die Produkte Jupiter und Jupiter SE in Übereinstim-
mung mit den grundlegenden Anforderungen und den anderen relevanten Vorschriften der Richtlinie
1999/5/EG befinden.
Die vollständige Konformitätserklärung steht auf unserer Internet-Seite zur Verfügung:
www.bircher-reglomat.com
1. Die Gewährleistung und Haftung der Bircher Reglomat AG
richten sich nach dem Kaufvertrag.
2. Die Gewährleistung und Haftung erlischt vorzeitig, wenn
der Kunde oder Dritte das Produkt nicht gemäss der vor-
liegenden Betriebsanleitung einsetzen und/oder bedie-
nen, der Kunde oder Dritte unsachgemässe Änderungen
oder Reparaturen vornehmen, der Kunde oder Dritte, falls
ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeig-
neten Massnahmen zur Schadensminderung treffen und
der Bircher Reglomat AG Gelegenheit geben, den Mangel
zu beheben.
3. Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen
sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten
Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter
Ausführung entstanden sind sowie Schäden, die aus
anderen Gründen entstanden sind, welche die Bircher
Reglomat AG nicht zu vertreten hat.
4. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, so-
weit zwingende produktehaftpflichtrechtliche Bestim-
mungen dem nicht entgegenstehen.
5. Die Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag ge-
genüber dem Händler werden durch diese Bestimmun-
gen nicht berührt.
6. Bircher Reglomat AG entwickelt ihre Produkte zum
Nutzen ihrer Kunden stetig weiter. Bircher Reglomat AG
behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung,
an jedem in dieser Dokumentation erwähnten Produkt,
Änderungen vorzunehmen.
Gewährleistung und Haftung
Bircher Reglomat AG, Wiesengasse 20, CH-8222 Beringen, Tel. +41(0)52 687 11 11, Fax +41(0)52 687 11 12
Übersicht Ländereinigung
Jupiter und Jupiter SE sind in diesen Ländern für den Betrieb geeignet:
Schweiz Österreich Deutschland Niederlande Belgien Luxemburg
Frankreich Italien Spanien Portugal Grossbritannien Irland
Dänemark Finnland Schweden Norwegen Griechenland
FCC-Zulassung
Dieses Gerät erfüllt die Anforderungen von Teil 15 der FCC-Bestimmungen und der Norm RSS-210 von Industry
Canada.
Der Betrieb unterliegt den folgenden beiden Bedingungen:
• Dieses Gerät darf keine schädlichen Störungen verursachen, und
dieses Gerät muss mit allen Störungen zurechtkommen. Hierzu zählen auch Störungen, die unerwünschte
Funktionen hervorrufen können.
Dieses Gerät wurde getestet, und es wurde festgestellt, dass es gemäss Teil 15 der FCC-Bestimmungen in-
nerhalb der Grenzwerte für digitale Geräte der Klasse B liegt. Diese Grenzwerte sollen einen angemessenen
Schutz gegen schädliche Störungen gewährleisten, wenn das Gerät in Wohngebieten betrieben wird. Dieses
Gerät erzeugt und verwendet Hochfrequenzenergie und kann diese abstrahlen. Es kann den Funkverkehr stören,
wenn es nicht gemäss den Anweisungen der Betriebsanleitung installiert und verwendet wird. Es wird jedoch
nicht gewährleistet, dass bei einer bestimmten Installation keine Störungen auftreten. Wenn dieses Gerät den
Radio- oder Fernsehempfang stört, was sich durch Ein- und Ausschalten des Geräts feststellen lässt, sollte der
Benutzer versuchen, die Störungen durch eine oder mehrere der folgenden Massnahmen zu beheben:
• Die Empfangsantenne sollte neu ausgerichtet oder umgesetzt werden
• Der Abstand zwischen dem Gerät und dem Empfänger sollte vergrössert werden
• Das Gerät sollte an eine Steckdose eines Stromkreises angeschlossen werden, mit dem der
Empfänger nicht verbunden ist
• Ein Fachhändler oder erfahrener Rundfunk-/Fernsehtechniker sollte um Rat gefragt werden
Warnung: Falls Änderungen oder Modifikationen an diesem Gerät vorgenommen werden, die nicht
ausdrücklich von Bircher Reglomat AG zugelassen sind, kann die FCC-Genehmigung erlöschen, dieses
Gerät zu betreiben.