Safety data sheet Article 24945697

EG-Sicherheitsdatenblatt
HILGERS Kaltkleber Duo
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Wm. Hilgers GmbH & Co. KG
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. (Siehe Abschnitt 8.)
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
Hinweise zum sicheren Umgang
Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: Explosivstoffe. Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe.
Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe. Radioaktive Stoffe. Ansteckungsgefährliche Stoffe.
Nahrungs- und Futtermittel.
Zusammenlagerungshinweise
Ausreichende Lagerraumbelüftung sicherstellen.
Schützen gegen: Frost, Hitze
Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.
Lagertemperatur: 5-35°C
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
10-13
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
siehe Kapitel 1.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Ausreichende Belüftung sicherstellen.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschliessen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken,
rauchen, schnupfen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Schutzbrille tragen; Chemiebrille (wenn Spritzer möglich sind). DIN 166
Augen-/Gesichtsschutz
Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
Materialtyp:
NBR (Nitrilkautschuk).
PVC (Polyvinylchlorid).
Die einzusetzenden Handschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der
sich daraus ergebenden Norm EN 374 genügen.
Handschutz
Arbeitsschutzkleidung. DIN 14605
Mindeststandards für Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Arbeitsstoffen sind in der TRGS 500
aufgeführt.
Körperschutz
Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich .
Atemschutz ist erforderlich bei:
Grenzwertüberschreitung
Aerosolerzeugung/-bildung.
Atemschutz
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 04.05.2015 D - DE