Manual

deutsch
21. Garantiebedingungen
1. Herstellergarantie
Die Garantie der Blaser Jagdwaffen GmbH wird
zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungs-
ansprüchen des Händlers geleistet, dies unter der
Voraussetzung, dass der beiliegende Waffenpass
innerhalb von zehn Tagen ab Verkaufsdatum bei
Blaser Jagdwaffen GmbH vollständig ausgefüllt
eingegangen ist. Die Garantie wird nur für den
Ersterwerber geleistet, der seinen Wohnsitz im
Erwerbsland hat.
Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die
Metall- und Kunststoffteile der Waffe und auf
Original Blaser Zielfernrohrmontagen, nicht aber
auf die Zieloptik. Holzteile an der Waffe bedürfen
einer besonderen Pflege und unterliegen als
Naturprodukt einer natürlichen Veränderung, die
Garantie für Holzteile ist ausgeschlossen.
Die Garantiezeit beträgt zehn Jahre und beginnt
mit dem Verkaufsdatum und umfasst alle Mängel
und Schäden der Waffe (Metall- und Kunst-
stoffteile), die nachweislich auf Material- oder
Fertigungsfehler beruhen. In diesem Rahmen
übernimmt der Hersteller die Kosten für Material
und Arbeitszeit. Für die Durchführung der
Garantiearbeiten ist die Waffe an den autorisier-
ten Fachhändler oder an die Produktionsfirma in
Isny abzugeben.
Gefahr und Kosten für den Hin- und Rück-
transport der Waffe trägt der Kunde. Die
Garantieleistung erfolgt nach Wahl des Herstellers
durch Reparatur oder Ersatz fehlerhafter Teile,
ersetzte Teile gehen in das Eigentum des
Herstellers über.
2. Garantie auf die Schussleistung
Die Schusspräzision einer Waffe ist von vielen
Faktoren abhängig. Der wichtigste Faktor ist die
Munition. Nicht jeder Lauf schießt mit jeder
Munitionssorte gleich gut, es können erhebliche
Leistungsunterschiede bestehen. Die Zieloptik und
deren Montage ist ebenso bedeutend. Parallaxe,
lose Absehen, Defekte der Absehenverstellung
und eine mangelhafte Montage sind die häufig-
sten Ursachen für unbefriedigende Schuss-
leistungen. Deshalb sollten Sie vom Fachmann
montierte Marken-Zielfernrohre verwenden und
die Munition auf Ihre Waffe abstimmen, indem Sie
mehrere Munitionssorten prüfen. Die Munition
gleichen Fabrikats und der gleichen Laborierung
kann von Fertigung zu Fertigung und von Waffe
zu Waffe eine unterschiedliche Schussleistung und
Treffpunktlage haben.
Bei optimal ausgewählter Munition, Zieloptik und
Montage leisten wir Gewähr für eine hervor-
ragende Schussleistung unserer Waffen.
Beanstandungen der Schussleistung müssen
innerhalb von 20 Tagen nach Verkaufsdatum
schriftlich geltend gemacht werden. Wir behalten
uns vor, die Waffe an ein unabhängiges Institut
zur Überprüfung zu geben (DEVA oder Staatliches
Beschussamt). Sollte dort eine hervorragende
Schussleistung bestätigt werden, sind wir berech-
tigt, die dafür angefallenen Kosten beim Kunden
einzufordern.
3. Umfang der Garantie
Garantieleistungen bewirken weder für die Waffe
noch für die eingebauten Ersatzteile eine Ver-
längerung oder Erneuerung der Garantiefrist. Die
Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit
der Garantiefrist für die gesamte Waffe.
Die Garantie besteht nicht bei:
- Schäden als Folge normaler Abnutzung, bei
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung oder
unsachgemäßer Verwendung oder Hand-
habung und wenn die Waffe mechanische
Beschädigungen gleich welcher Art aufweist.
- Schäden aufgrund höherer Gewalt oder
Umwelteinflüssen.
- Reparaturen, Bearbeitungen oder Verän-
derungen der Waffe durch hierfür nicht auto-
risierte Werkstätten oder andere Personen.
- Verwendung von wiedergeladener oder nicht
CIP zugelassener Munition.
- Ausführung einer Brünierung durch Dritte.
Die Garantie besteht nicht für optische Ziel-
einrichtungen und Zielfernrohrmontagen anderer
Hersteller als Blaser.
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbeson-
dere solche auf Ersatz außerhalb der Waffe ent-
standener Schäden (Folgeschäden), sind – soweit
eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeord-
net ist – ausgeschlossen.
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