Operation Manual

BB 12-1/BB12-3
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Produktmarkierung für elektronische und elektrische
Geräte gemäß der EU-Richtlinie 2002/96/E (WEEE)
Produktmarkierung für elektronische und elektrische Geräte geß
den Normen ElektroG und DIN EN 50419
Markierung
Um klare Identifizierung des in Deutschland anssigen Herstellers
(einschließlich Quasihersteller/Importeurs) zu gewährleisten, soll eine
eindeutige Information über den Hersteller am Produkt auf folgende
Weise angebracht werden:
? BLAUPUNKT Competence Centre Audio, M3 Electronic GmbH,
Gutenbergstrasse 5, D-65830 Kriftel, Germany –
www.blaupunkt.com
? Eingetragenes Warenzeichen: BLAUPUNKT
? Eingetragene Firmennummer: DE88461756
Außerdem, ab 24. März 2006 sollen sich das Produktionsdatum (Monat
und Jahr) / Abfalleimersymbol / Information / Stabsymbol auf dem
Produkt befinden.
Die Markierung soll zunglich, gut leserlich, haltbar, schwer zu
entfernen und untilgbar sein.
Wenn keine Markierung auf dem Produkt wegen seiner Größe,
Funktionalit oder anderen Merkmale angebracht werden kann, soll sie
an das Produktetikett befestigt werden oder in der Bedienungsanleitung
bzw. Garantiekarte des Produkts eingeschlossen werden.
Wenn es keine dieser Möglichkeiten besteht, soll die Markierung auf der
Verpackung angebracht werden.
Die Abmessungen der Markierung sollen proportional sein. Die Höhe des
schwarzen Stabs soll mindestens 1 mm betragen.
Schadstoffverbote ab 1. Juli 2006 (Importdatum)
Ab 1. Juli 2006 darf ein Get auf dem Markt verkauft werden wenn es folgende
Voraussetzungen erfüllt:
- Max. 0,1% des Gewichts des homogenen Materials besteht aus:
? Blei, Quecksilber, sechswertigem Chrom, polybromiertem Biphenyl (PBB),
polybromiertem Diphenylether (PBDE)
- Max. 0,01% des Gewichts des homogenen Materials besteht aus:
Kadmium
Dieses Gerät darf nicht in dem Hausll entsorgt werden. Die Entsorgung darf
ausschlilich lokalen Entsorgern in Ihrem Wohngebiet erfolgen.