Safety data sheet Article 23836372

BONDEX TERRASSEN REINIGER
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830 -
Deutschland
Code
00377902
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
12 November 2015
:
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Handschutz
Die Auswahl von Atemschutzmasken muß sich nach den bekannten oder
anzunehmenden einwirkenden Konzentrationen, den Gefahren des Produkts und
den Arbeitsschutzgrenzwerten der jeweiligen Atemschutzmaske richten. Wenn die
Arbeiter einer Konzentration über dem Grenzwert ausgesetzt sind, müssen sie
geeignete und zugelassen Atemschutzgeräte tragen. Verwenden Sie ein
ordnungsgemäß angepaßtes, luftreinigendes oder luftgespeistes und einer
anerkannten Norm entsprechendes Atemgerät, wenn die Risikobeurteilung dies
erfordert.
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige,
undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen
werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der
durch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des
Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch
gewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für
Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein kann.
Bei Gemischen, die aus mehreren Stoffen bestehen, kann die Schutzzeit der
Handschuhe nicht genau abgeschätzt werden.
Augen-/Gesichtsschutz
Atemschutz
:
:
:
Hautschutz
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf
der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken
ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden.
Begrenzung und
Überwachung der
Umweltexposition
:
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um
sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen. In
einigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den
Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable Werte
herabzusetzen.
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
:
Wenn bei der Arbeit Staub, Rauch, Gas, Dämpfe oder Nebel entstehen, verwenden
Sie Prozesskammern, örtliche Abluftanlagen oder andere technische Einrichtungen,
um die Exposition der Arbeiter unterhalb der empfohlenen oder gesetzlich
vorgeschriebenen Grenzen zu halten.
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des
Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch
gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung
kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten
Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs
Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Hygienische Maßnahmen
:
DNEL - Nicht verfügbar.
PNECs
PNECs - Nicht verfügbar.
DNEL
Persönliche Schutzmaßnahmen
Körperschutz
Anderer Hautschutz
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der
durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und
vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
Chemische Spritzschutzbrille und Gesichtsschutz.
Handschuhe
:
:
Nitrilkautschuk, Butylkautschuk, PVC, Viton®
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