Safety data sheet Article 25012682

BONDEX GARDEN COLOR
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830 -
Deutschland
Code
00386158
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
4 Januar 2017
:
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Mobilität
Nicht verfügbar.
:
12.6 Andere schädliche
Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
PBT
:
Nicht anwendbar.
vPvB
:
Nicht anwendbar.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
:
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Lieferanten ist dieses Produkt nicht als
gefährlicher Abfall im Sinne der EU-Richtlinie 2008/98/EG zu betrachten.
Gefährliche Abfälle
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die
Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss
jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und
Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen.
Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in die
Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden
eingehalten werden.
:
Entsorgungsmethoden
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Verpackung
Abfallschlüssel
Abfallbezeichnung
Entsorgungsmethoden
:
Verpackungsart
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
:
08 01 12
Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
Behälter
15 01 06
gemischte Verpackungen
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung
sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar
ist.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Leere Behälter
und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie die
Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
14. Angaben zum Transport
11/14
German (DE)
Germany
Deutschland