Safety data sheet Article 25006454

BONDEX WPC AUFFRISCHER
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830 -
Deutschland
Code
00386750
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
21 Dezember 2016
:
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.6 Andere schädliche
Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Ja.
Gefährliche Abfälle
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die
Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss
jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und
Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen.
Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in die
Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden
eingehalten werden.
:
Entsorgungsmethoden
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Verpackung
Abfallschlüssel
Abfallbezeichnung
Entsorgungsmethoden
:
Verpackungsart
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
:
08 01 21*
Farb- oder Lackentfernerabfälle
Behälter
15 01 06
gemischte Verpackungen
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung
sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar
ist.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim
Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere
Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie
die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
14. Angaben zum Transport
8
III
UN3265
8
III
UN3265
ADR/RID
IMDG
IATA
ADN
UN3265
CORROSIVE LIQUID,
ACIDIC, ORGANIC, N.
O.S.
8
III
(Oxalsäure)
UN3265
CORROSIVE LIQUID,
ACIDIC, ORGANIC, N.
O.S.
(Oxalsäure)
8
III
14.1 UN-Nummer
14.2
Ordnungsgemäße
UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
CORROSIVE LIQUID,
ACIDIC, ORGANIC, N.
O.S.
(oxalic acid)
CORROSIVE LIQUID,
ACIDIC, ORGANIC, N.
O.S.
(oxalic acid)
12/15
German (DE)
Germany
Deutschland