Safety data sheet Article 25006454

BONDEX WPC AUFFRISCHER
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830 -
Deutschland
Code
00386750
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
21 Dezember 2016
:
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Identifikatoren
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Massen-%
Typ
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Einstufung
Siehe Abschnitt 16 für
den vollständigen
Wortlaut der oben
angegebenen H-Sätze.
Oxalsäure
REACH #: 01-2119534576-33
EG: 205-634-3
CAS: 144-62-7
Verzeichnis: 607-006-00-8
≥5.0 - ≤10
Acute Tox. 4, H302
Acute Tox. 4, H312
Eye Dam. 1, H318
[1] [2]
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[5] Ähnlich besorgniserregender Stoff
Typ
SUB-Codes stehen für Substanzen ohne registrierte CAS-Nummer.
Es sind keine zusätzliche Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe sind oder
welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten.
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen. Person warm und ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Hautkontakt
Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Augen sofort mit fließendem
Wasser mindestens 15 Minuten lang spülen und dabei die Augenlider geöffnet halten.
Sofort einen Arzt hinzuziehen.
Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Haut gründlich mit Seife und Wasser
reinigen oder zugelassenes Hautreinigungsmittel verwenden. Lösemittel oder
Verdünner NICHT verwenden.
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
An die frische Luft bringen. Person warm und ruhig halten. Bei nicht vorhandener
oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch
ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten.
Verschlucken
Einatmen
Augenkontakt
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Schutz der Ersthelfer
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Bei Verdacht, dass immer
noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske
oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen
oder tragen Sie Handschuhe dabei.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Verursacht schwere Augenschäden.
:
Augenkontakt
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