Safety data sheet Article 25006454

BONDEX WPC AUFFRISCHER
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830 -
Deutschland
Code
00386750
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
21 Dezember 2016
:
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich
entfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind nähern. Eintritt in Kanalisation,
Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material in
eine Abwasserbehandlungsanlage spülen oder folgendermaßen vorgehen.
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde,
Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen
Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel können
genauso gefährlich sein, wie das freigesetzte Material.
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie
den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die
zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung
verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).
Große freigesetzte Menge
:
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich
entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ,
oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in
einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Kleine freigesetzte Menge
:
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle
geschultes Personal
:
Einsatzkräfte
:
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher
Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht
benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete
Substanz nicht berühren oder betreten. Dampf oder Nebel nicht einatmen. Für
ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen.
Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist
Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch
Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind".
:
:
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Das Essen, Trinken und
Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder
verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen
sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen.
Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs
entfernen. Nicht verschlucken. Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden.
Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Im Originalbehälter oder einem
zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material
gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere Behälter
enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht
wiederverwenden.
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German (DE)
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