Safety data sheet Article 25006454

BONDEX WPC AUFFRISCHER
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830 -
Deutschland
Code
00386750
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
21 Dezember 2016
:
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Nicht unter der folgenden Temperatur lagern: 5°C (41°F). Entsprechend den
örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem
Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen
aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und
nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Unter Verschluss aufbewahren.
Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter,
welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das
Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur
Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
7.2 Bedingungen zur
sicheren Lagerung unter
Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen
:
:
Spezifische Lösungen für
den Industriesektor
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz
umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die
Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor
dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu
Hygienemaßnahmen.
:
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Expositionsgrenzwerte
Oxalsäure
TRGS900 AGW (Deutschland, 11/2015). Wird über die Haut
absorbiert.
Schichtmittelwert: 1 mg/m³ 8 Stunden. Form: einatembare Fraktion
Kurzzeitwert: 1 mg/m³ 15 Minuten. Form: einatembare Fraktion
Empfohlene
Überwachungsverfahren
Arbeitsplatz-Grenzwerte
Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, kann eine
persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische
Überwachung erforderlich sein, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer
Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von
Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf Überprüfungsnormen
erfolgen, wie beispeilsweise der Folgende: Europäische Norm DIN EN 689
(Arbeitsplatzatmosphären - Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition
gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und Messstrategie)
Europäische Norm DIN EN 14042 (Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die
Anwendung und den Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer
und biologischer Arbeitsstoffe) Europäische Norm DIN EN 482
(Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von
Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale
Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird
ebenfalls gefordert.
:
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
8.1 Zu überwachende Parameter
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German (DE)
Germany
Deutschland