Safety data sheet

Sicherheitsinformationen
Robert Bosch GmbH
Revision: 04.05.2012 Rev.-No.: 4.0
Lithium-Ionen-Akku (Batteriepack mit Lithium-Ionen-Zellen)
__________________________________________________________________________________________
Seite 4/5
13. Hinweise zur Entsorgung
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen getrennt vom übrigen Abfall
gesammelt werden.
Gebrauchte Batterien müssen bei der Verkaufsstelle oder in ein Entsorgungssystem (Industrie,
Handel) zurückgegeben werden.
Bei der Sammlung/Lagerung Kurzschlüsse vermeiden. Zur Verhinderung von Kurzschlüssen und damit
einhergehender Erwärmung dürfen Batteriepacks niemals ungeschützt in loser Schüttung gelagert
oder transportiert werden. Geeignete Maßnahmen gegen Kurzschlüsse sind z.B.
Einlegen der Batterien in Originalverpackungen oder in einen Kunststoffbeutel
Abkleben der Pole
Einbetten in trockenen Sand
Batteriepacks sollten möglichst im entladenen Zustand zur Entsorgung gegeben werden.
14. Angaben zum Transport
Transport- und Lagertemperaturtemperatur: nicht über 60°C
Wichtiger Hinweis !
Der kommerzielle Transport von Lithiumbatterien unterliegt dem Gefahrgutrecht. Die
Transportvorbereitungen und der Transport sind ausschließlich von entsprechend geschulten
Personen durchzuführen bzw. muss der Prozess durch entsprechende Experten oder
qualifizierte Firmen begleitet werden.
Ausnahme: Für Batteriepacks mit einem Energiegehalt bis 100 Wh können vereinfachende
Sondervorschriften des Gefahrgutrechtes angewendet werden (ADR, RID: SV 188; IMDG: SP 188;
IATA: PI 965, 966, 967, jeweils Sektion II).
(Der Energieinhalt des Batteriepacks in Wh ist auf dem Typschild des Batteriepacks angegeben.)
Transportvorschriften:
Lithiumbatterien unterliegen den folgenden Gefahrgutvorschriften und Ausnahmen davon – in der
jeweils geltenden Fassung: Klasse 9
UN 3480: LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
UN 3481: LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN,
(in Gerät eingesteckt oder fest eingebaut) oder
LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT
(z.B. beigelegt im Gerätekoffer)
Verpackungsgruppe: II, Tunnelkategorie E
Sonder- und Verpackungsvorschriften:
ADR, RID: 188, 230, 310, 636, P903, P903a, P903b
Hinweis: ADR siehe
www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/UI/Gefahrgut/gefahrgut-recht-vorschriften-strasse.html
IATA: A88, A99, A154, A164, P965, P966, P967, P968, P969, P970
Hinweis: IATA Guidance Document über Lithiumbatterien siehe
www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/Lithium-Battery-Guidance-2013-V1.1.pdf
IMDG Code: 188, 230, 310, P903
EmS: F-A, S-I
Staukategorie A