Security Datasheet
Table Of Contents
- 1. BEZEICHNUNG DES PRODUKTS UND DES UNTERNEHMENS
- Angaben zum Hersteller / Lieferanten
- 2. MÖGLICHE GEFAHREN
- Handhabung und Arbeitssicherheit Entladene Batterien vorsichtig behandeln
- Physische Einwirkungen /Schläge vermeiden
- Batterien fern von anderen metallischen Objekten halten
- Bei falscher Anwendung kann Flüssigkeit aus dem Akku austreten
- Batterien nicht Feuer oder hohen Temperaturen aussetzen
- Batterie nicht auseinandernehmen
- Batterie nicht in Flüssigkeiten wie z.B. Wasser oder Getränke tauchen
- Batterien nur in Ladegeräten aufladen, die vom Hersteller empfohlen werden
- Batterien nur mit dafür vorgesehenen Werkzeugen verwenden
- Beschädigte oder veränderte Batterien nicht verwenden
- Fehlerhafte Batterien nicht verwenden
- 3. ZUSAMMENSETZUNG, ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
- 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
- Verbrennungen:
- Atemwege:
- Verschlucken: Mund und Umgebung mit Wasser ausspülen. Sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
- 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
- 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
- 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
- Lagerung
- 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION / PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
- 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
- 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
- 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
- 12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN
- 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
- 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
- ADR, RID:
- IMDG Code:
- ICAO, IATA-DGR
- Alle Verkehrsträger
- 15. RECHTSVORSCHRIFTEN
- 16. SONSTIGE ANGABEN
- Rechtlicher Hinweis EU
- USA
Sicherheitsinformationen
Robert Bosch Power Tools GmbH
Revision: 07.02.2019
Rev. Nr.: 7.0
Lithium-Ionen-Akku (Batteriepacks und Produkte mit integrierten Lithium-Ionen-Zellen)
00635-LiIonen
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(d.h. in das batteriebetriebene Produkt eingelegt) oder
LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT
(d.h. gemeinsam mit dem batteriebetriebenen Produkt verpackt)
ADR, RID:
Sondervorschriften: 188, 230, 310, 348, 360, 376, 377, 387, 636, 670
Verpackungsanweisungen: P903, P908, P909, P910, P911, LP903, LP904, LP905, LP906
Tunnelkategorie E
IMDG Code:
Sondervorschriften: 188, 230, 310, 348, 360, 376, 377, 384, 387
Verpackungsanweisungen: P903, P908, P909, P910, P911, LP903, LP904, LP905, LP906
EmS: F-A, S-I
Staukategorie A
Staucode SW19
ICAO, IATA-DGR
Sondervorschriften: A48, A88, A99, A154, A164, A181, A183, A185, A201, A206, A213, A331, A334, A802
Verpackungsanweisungen: 965, 966, 967
Alle Verkehrsträger
[Test- und Prüfvorschriften
Gemäß den Gefahrgutvorschriften für Lithiumbatterien muss jeder neue Typ einer Zelle oder einer
Batterie alle Tests bestanden haben, die im UN Handbuch Prüfungen und Kriterien, Teil III, Abschnitt
38.3 aufgeführt sind. Dies gilt insbesondere auch, wenn mehrere Zellen oder Batterien zu neuen
Batterien (Batteriepacks oder Batterieaggregaten) verschaltet werden. Deshalb bestätigen wir an dieser
Stelle, dass die von der Robert Bosch Power Tools GmbH vertriebenen Batterien und Zellen das in UN
38.3 vorgeschriebene Prüfungsverfahren durchlaufen und bestanden haben.
Auch gebrauchte Batterien unterliegen diesen Vorschriften. Bei intakten und unbeschädigten
gebrauchten Batterien können in der Regel die Vorschriften für Neubatterien angewendet werden.]
Defekte oder beschädigte Batterien unterliegen verschärften Regelungen, die bis zum vollständigen
Transportverbot gehen. Ein generelles Transportverbot gilt für den Verkehrsträger Luft (IATA-
Sonderbestimmung A154).
Für den Transport von gebrauchten – aber nicht beschädigten - Batterien sei jedoch zusätzlich auf die
entsprechenden Sondervorschriften verwiesen.
Abfallbatterien und Batterien, die zur Wiederverwertung oder Entsorgung versendet werden, sind im
Luftverkehr verboten (IATA-Sonderbestimmung A183).
Ausnahmen sind im Vorfeld durch die zuständige nationale Behörde des Abgangsstaates und des
Staates des Luftfahrtunternehmens zu genehmigen.
15. RECHTSVORSCHRIFTEN
In der EU unterliegen Batterien unabhängig von Form, Volumen, Gewicht und Verwendung der jeweiligen
nationalen Umsetzung der europäischen Batterierichtlinie (2006/66/EG). Diese enthält Vorschriften u.a.
für das Inverkehrbringen, die Sammlung, die Behandlung und das Recycling von Batterien.
Transportvorschriften gemäß IATA, ADR, IMDG, RID. Siehe dazu Abschnitt 14.