Safety Data Sheet

Sicherheitsinformationen
Robert Bosch GmbH
Revision: 01 August 2015 Rev. Nr.: 5.0
Lithium-Ionen-Akku (Batteriepack mit Lithium-Ionen- Zellen)
00635-LIA
________________________________________________________________________________
Seite 5 / 6
durchzuführen bzw. muss der Prozess durch entsprechende Experten oder qualifizierte Firmen begleitet
werden.
Transportvorschriften:
Lithiumbatterien unterliegen den folgenden Gefahrgutvorschriften und Ausnahmen davon in der jeweils
geltenden Fassung:
UN 3480: LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
UN 3481: LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN
(d.h. im batteriebetriebenen Produkt eingesteckt) oder
LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT
(d.h. gemeinsam mit dem batteriebetriebenen Produkt verpackt)
Klasse 9
ADR, RID:
Sondervorschrift: SV188, SV230, SV376, SV377, SV636 (b)
Verpackungsanweisung: P903, P908, P909
Transportkategorie II, Tunnelkategorie E
IMDG Code:
Sondervorschriften: SV188, SV230, SV 376, SV377, SV636b
Verpackungsanweisung: P903, P908, P909
EmS: F-A, S-I
Staukategorie A
ICAO, IATA-DGR
Sondervorschriften: A88, A99, A154, A164, A183
Teil IA, IB oder II
Verpackungsanweisung: PI965, PI966, PI967
Alle Verkehrsträger
Defekte oder beschädigte Batterien unterliegen verschärften Regelungen, die bis zum vollständigen
Transportverbot gehen. Das Transportverbot gilt für den Verkehrsträger Luft (IATA-Sonderbestimmung
A154).
Für den Transport von gebrauchten aber nicht beschädigten - Batterien sei jedoch zusätzlich auf die
entsprechenden Sondervorschriften verwiesen.
Abfallbatterien und Batterien, die zur Wiederverwertung oder Entsorgung versendet werden, sind im
Luftverkehr verboten (IATA-Sonderbestimmung A 183).
Ausnahmen sind im Vorfeld durch die zuständige nationale Behörde des Abgangsstaates und des
Staates des Luftfahrtunternehmens zu genehmigen.
15. RECHTSVORSCHRIFTEN
Transportvorschriften gemäß IATA, ADR, IMDG, RID
16. SONSTIGE ANGABEN