Safety Data Sheet

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Robert Bosch Power Tools GmbH
Überarbeitet am: 28.10.2016
Revisions-Nr.: 1,1
KETTENSÄGEN-HAFTÖL 2607000181
00635-0010
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
KETTENSÄGEN-HAFTÖL 2607000181
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Kettensägen-Haftöl
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Robert Bosch Power Tools GmbH
Firmenname:
PT/EEI
70538 Stuttgart / GERMANYOrt:
www.bosch-pt.com
Internet:
Verantwortlich für das Sicherheitsdatenblatt: sds@gbk-ingelheim.de
INTERNATIONAL: +49 - (0) 6132 - 84463, GBK GmbH (24h - 7d/w - 365d/a)1.4. Notrufnummer:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
2.2. Kennzeichnungselemente
Hinweis zur Kennzeichnung
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig.
Keine bekannt.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Synthetische Polymere in pflanzlichen Ölen
Chemische Charakterisierung
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.
Allgemeine Hinweise
Nach Einatmen der Brandgase oder Zersetzungsprodukte im Brandfall an die frische Luft bringen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Einatmen
Vorsorglich mit Wasser und Seife waschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Sofort mit viel Wasser, auch unter dem Augenlid, für mindestens 15 Minuten ausspülen.
Augenärztliche Behandlung.
Nach Augenkontakt
Kein Erbrechen einleiten.
Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine bekannt.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Druckdatum: 28.10.2016 D - DE Seite 1 von 6

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